Für wen ist es sinnvoll seine Steuererklärung zu machen?

Auch wer nicht der Pflichtveranlagung unterliegt, kann über die Steuererklärung zu viel entrichtet Lohnsteuer zurückholen. pareton bietet seinen Kunden einen kostenlosen Online-Quickcheck an. Dieser ermittelt mit 5 Angaben eine mögliche Steuerrückerstattung. Grundsätzlich kann man sagen, dass es sich lohnt ein zu machen/machen zu lassen, wenn z.B.:

  • die Werbungskosten wie Fahrtkosten, Berufskleidung, Fachliteratur, Beiträge Gewerkschaft den Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen
  • die Sonderausgaben wie Spenden, Ausbildungskosten, Haushaltsnahe Dienstleistungen die Pauschale von 36 Euro übersteigen
  • es Außergewöhnliche Belastungen gibt, wie z.B. Ausbildung der Kinder, Krankheitskosten, Scheidung, Pflegekosten der Eltern.

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Wer muss eine Steuererklärung machen?

Nicht jeder Steuerzahler unterliegt der Pflichtveranlagung und ist verpflichtet seine Steuererklärung zu machen bzw. machen zu lassen. Im Einkommensgesetz ist festgelegt wer der Pflichtveranlagung unterliegt und wer nicht:

Eine Verpflichtung besteht für alle Steuerzahler ab einem Einkommen im Jahr von:

  • 16.260 € für Ehepaare und
  • 8.130 € für Singles

Ist man ausschließlich Arbeitnehmer, muss man eine Steuererklärung machen bzw. machen lassen, wenn man über den o.g. Grenzen liegen und eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat die Steuerklasse III oder V
  • Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat einen Freibetrag eingetragen
  • Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat Lohnersatzleistungen erhalten
  • Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat außerordentliche Einkünfte (z.B. Abfindung)
  • Sie geschieden wurden und ihr ehemaliger Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet hat
  • Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben, der nicht pauschal versteuert wurde