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Wie prüfe ich meinen Steuerbescheid

Wie prüfe ich den Steuerbescheid schnell und einfach?

Grundsätzlich ist es so, dass der Steuerbescheid auf den ersten Blick verwirrend ist und ein Meisterstück unseres viel „gelobten“ Beamtendeutsch ist. Nichts desto trotz ist Ihr Finanzbeamte in der Regel bemüht (im Rahmen der technischen Möglichkeiten seiner Software) Ihnen ab Seite 3 mit verständlichen Sätzen die Abweichungen aufzuzeigen. Hier wird dann zu Beginn mitgeteilt, dass z.B. die Pauschale der Bewerbungskosten in Höhe von 850 Euro nur in Höhe von 400 Euro berücksichtigt wurde. Ab und an um eine knappe Begründung erweitert. So nun wissen Sie schon woher die Abweichung herkommt und können ggf reagieren.

Einen Absatz später geht es dann wieder mit den allgemeineren Klauseln weiter. Auch diese sollten gelesen werden, um zu sehen was nicht berücksichtigt wurde, trotz Auflistung in der Steuererklärung.

 

Was ist zu tun, wenn ich nicht mit einverstanden bin?

Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie rufen beim Finanzamt an und klären es telefonisch bzw. lassen es sich erklären oder Sie erheben Einspruch (Musterschreiben) mit einer wasserfesten Begründung bzw. mit Nachweisen (z.B. Rechnungen). Wenn wir nochmals auf das Beispiel mit den pauschalen Werbungskosten zurückkommen, müssten Sie plausibel (z.B. mit einer Liste der Firmen bei denen Sie sich beworben haben) begründen, weshalb Ihnen der Betrag zusteht.

Ändert das Finanzamt den Bescheid dennoch nicht ab, ist der letzte Schritt der Rechtsweg. Dieser lohnt sich aber regelmäßig nicht. Denn die Kosten für die rechtliche Begleitung liegen oft deutlich über der möglichen Steuererstattung.

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