Abgeltungssteuer im Detail

Die Abgeltungssteuer im Detail

Die Abgeltungssteuer im Detail

Eine stattliche Rendite beim Wertpapierhandel einzufahren ist wahrscheinlich der Wunsch vieler Anleger. Und mit ein wenig Fachwissen, Geduld und dem richtigen Riecher für gute Geschäfte kann dies sogar gelingen. Denn der Wertpapierhandel ist ein Aktionsfeld, auf dem alles möglich ist. Auch große Renditen, die schnell einmal mehrere hundert oder gar tausend Euro betragen können. Doch die Freude an den Gewinnen ist mitunter schneller getrübt, als man dies denken mag. Denn am Ende des Jahres wartet die Steuer, die nicht nur auf das reguläre Einkommen entrichtet werden muss, sondern eben auch auf Gewinne, die aus Spekulationsgeschäften wie beispielsweise dem Wertpapierhandel bezogen werden. Der Fachmann nennt diese Steuer Abgeltungssteuer.

Keiner will leer ausgehen

Es gibt ein berühmtes Sprichwort aus einem Film: „Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuer“. Nehmen Sie sich dieses Sprichwort stets zu Herzen und denken Sie immer daran, wenn Sie Gewinne bei Ihrem Wertpapierhandel einfahren. Das Finanzamt will immer an Ihren Gewinnen beteiligt werden. Auch wenn die Damen und Herren der Behörde Ihnen einen kleinen Freibetrag von 801 Euro bei ledigen Personen und 1602 Euro bei verheirateten Personen gönnen. Alle Beträge, die jenseits dieses Freibetrages liegen, müssen ordnungsgemäß versteuert werden. Und zwar mit 25 Prozent Abgeltungssteuer. Hinzu kommt noch einmal der Solidaritätszuschlag und wenn Sie der Kirche angehören, kommt auch noch die Kirchensteuer hinzu.

Wie am besten vorgehen?

Sie haben zwei Möglichkeiten bei der Begleichung der Abgeltungssteuer. Haben Sie Wertpapierdepot bei einer Bank oder Sparkasse in Deutschland, können Sie dort einen Freistellungsauftrag unterzeichnen und das Bankhaus kümmert sich automatisch um die Abgeltung der Steuer. Arbeiten Sie jedoch mit einer ausländischen Bank zusammen oder haben Sie einen ausländischen Broker, bei dem Sie selbständig den Handel vorantreiben, dann müssen Sie sich auch selbst um die Begleichung der Steuer kümmern. Hierfür können Sie die Steuererklärung nutzen, welche einen separaten Bereich für Kapitalerträge bereithält. Bedenken Sie dabei jedoch immer, dass Sie nur für die bereinigten Gewinne Steuern bezahlen müssen. Rechnen Sie daher immer die Verluste gegen, bevor Sie Ihren Gewinn auf der Steuererklärung vermerken.

Alle Daten und Fakten rund um die Abgeltungssteuer können Sie noch einmal unter depotvergleich.com nachlesen. Mit Sicherheit werden Sie spannende Fakten finden, die Ihnen noch nicht bekannt waren und die Ihnen den Umgang mit der Abgeltungssteuer erleichtern werden. Und ansonsten gilt immer die Regel: Entweder eine klare Gewinngrenze auf Höhe des Freibetrages ziehen, oder in den sauen Apfel beißen, und dem Finanzamt das Geld abtreten. Denn anders kann dieses „Problem“ leider nicht gelöst werden. So schade und ungerecht dies auch sein mag.

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