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Verspätungszuschläge für Steuertrödler

Verspätungszuschläge – des Fiskus Strafe für Steuertrödler

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – und in einigen Fällen auch das Finanzamt. Ein Brief von der Finanzbehörde ist an sich in den meisten Fällen schon nicht erfreulich. Aber wenn man mittels eines Verspätungszuschlags freundlich daran erinnert wird, seine Steuererklärung abzugeben, dann noch viel weniger. Schließlich kann es sich bei einem solchen Zuschlag um einen immensen Betrag handeln, denn ganz nach eigenem Ermessen kann der Finanzbeamte bei verspäteter Abgabe beispielsweise der Einkommensteuererklärung bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer oder des festgesetzten Messbetrags als Verspätungszuschlag erheben – aber maximal 25.000 Euro, na immerhin.

 

 

Warum hat man nur schon wieder vergessen die Steuererklärung abzugeben?

Oder hat man es vielleicht gar nicht vergessen, sondern sich eher vor der allzu trockenen Arbeit gedrückt. Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, sollten diese eigentlich bis zum 31. Mai des Folgejahres einreichen. Tun sie das nicht, reagiert das Finanzamt im mildesten Fall zunächst mit einer Erinnerung an die Abgabe. Danach hagelt es Briefe mit Verspätungszuschlägen – und die werden Sie auch dann nicht mehr los, wenn Sie die Steuererklärung dann doch noch abgeben. Prinzipiell ist der Zuschlag nichts anderes als ein Druckmittel der Finanzbehörde, um Sie zur Abgabe der Steuererklärung zu zwingen. Und dabei noch das mildeste, denn Zwangsgelder könnten Sie im Ernstfall noch viel heftiger treffen.

 

Wie aber kann man die Verhängung eines Verspätungszuschlags verhindern, wenn man bereits vorher merkt, dass man seine Einkommensteuererklärung nicht rechtzeitig abgeben kann?

Dann können Sie eine Fristverlängerung beantragen unter Angabe der Gründe, die Sie daran hindern, Ihre Steuererklärung rechtzeitig einzureichen. Haben Sie zum ersten mal gesündigt, haben einige Finanzbeamte vielleicht sogar ein einsehen und erlassen Ihnen ausnahmsweise den Verspätungszuschlag. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es aber leider nicht. Und wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Zuschlag zu entrichten, können Sie einen Antrag auf Erlass stellen. Das kann allerdings nur aus Billigkeitsgründen geschehen, auch wenn Sie unverschuldet in eine Situation geraten sind, die Ihnen die Abgabe der Einkommensteuererklärung unmöglich machten.

TIP: Einen Antrag auf Erlass können Sie übrigens auch dann noch stellen, wenn Sie schon bezahlt haben – und dann heißt es nur noch, auf einen verständnisvollen Finanzbeamten zu hoffen – den es ab und an tatsächlich geben soll.

Kaminfeger, Kamikehrer Steuererklärung

Schwarz sehen oder Schwein gehabt?

Schwarz sehen oder Schwein gehabt? – der Kaminkehrer in der Steuererklärung

Wenn alle Jahre wieder der Schornsteinfeger lustig um die Ecke kommt, um die Heizung und den Kamin zu überprüfen, sehen nicht wenige ob der mittlerweile recht deftigen Gebühren im wahrsten Sinne des Wortes schwarz. Aber vielleicht bringt Ihnen der dunkle Geselle doch mehr Glück als Sie ahnen, denn unter gewissen Umständen können Sie sein Salär nämlich in der Einkommensteuererklärung geltend machen und sich das Geld somit zumindest zu einem Teil von Vater Staat wiederholen.

Doch wo muss er hin, der Schornsteinfeger in der Steuererklärung – natürlich nicht der leibhaftige, sondern eher seine Rechnung. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Zunächst einmal für Vermieter, die in der Einkommensteuererklärung natürlich den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die Ausgaben für den Unterhalt der Immobilie gegenüberstellen dürfen. Kommt also nun der Schwarze Mann um die Ecke und kassiert Sie ab, dann können Sie das ganze in vollem Umfang in die Steuererklärung einfließen lassen – wäre ja noch schöner, wenn der etwas verdient und Sie nicht. Leider sieht es wieder ganz anders aus, wenn Sie als Besitzer eines selbst genutzten Hauses oder einer Wohnung den Schornsteinfeger in Ihre Steuererklärung zwängen möchten. Denn hier ist der Fiskus leider nicht ganz so großzügig. Aber zumindest einen Teil der Rechnung, nämlich die Lohnkosten, dürfen Sie als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen – bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro im Jahr. So teuer ist selbst der gierigste Schornsteinfeger nicht. Achten Sie aber auf jeden Fall darauf, dass Lohn- und Materialkosten getrennt auf der Rechnung ausgewiesen sind – sonst wird´s nix mit dem Feger und der Einkommensteuererklärung. Denn nur klar zuzuordnende Posten werden vom Finanzamt in der Steuererklärung akzeptiert – man will es den Steuerpflichtigen ja auch nicht zu leicht machen, sich etwas vom sauer verdienten Geld vom Statt wieder zu holen.

Seien Sie also das nächste Mal nicht ganz so unfreundlich, wenn der Schornsteinfeger kommt und eine Rechnung für Sie hinterlässt – denn am Ende ist er doch nur ein Steuerzahler wie Sie selbst und hat auch ein bisschen Glück verdient, und wenn es nur bei der Einkommensteuererklärung ist.

Steuererklärung abgeben - Eintrag im Kalender

Termine Steuererklärung

Die Termine im Jahr 2015 für Ihre Steuererklärung

Jedes Jahr das gleiche Spiel, wenn die Einkommensteuererklärung naht: Wühlen in chaotischen Kisten voller Belege, das Rennen von einer Stelle zur anderen um die für die Steuererklärung notwendige Bescheinigungen aufzutreiben und nicht zuletzt auch noch stundenlanges Ausfüllen der Erklärung selbst. Spaß macht das freilich den Wenigsten, aber wenn nach der Steuererklärung mit dem Bescheid die Nachricht über eine dicke Erstattung kommt, dann hat es eben doch wieder gelohnt. Aber wann sind denn im Jahr 2015 überhaupt die Steuererklärungen fällig? Und welche? Und hat sich, im Vergleich zu den Vorjahren wieder irgendetwas wichtiges geändert, worauf man achten muss, um das maximale für sich herauszuholen oder aber, um Ärger mit dem Fiskus aus dem Weg zu gehen?

Fragen über Fragen, die alle Jahre wieder auftauchen. Zumindest die erste davon ist kurz und knapp beantwortet: Die Einkommensteuererklärung 2015 ist im Mai fällig, und zwar wie jedes Jahr am 31. . Aber welch Glück, dieses Jahr schenkt uns der Kalender sogar noch einen Tag mehr zum Trödeln bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Denn der 31. Mai ist im Jahr 2015 ein Sonntag, sodass man sich mit der Einreichung getrost bis zum 1. Juni Zeit lassen kann.

Aber Achtung, nicht vergessen: Es handelt sich bei der Erklärung um diejenige für das Jahr 2014!

Natürlich gibt es noch andere Steuererklärungen, die im Jahr 2015 fällig sind – für viele Selbständige sogar einmal im Monat oder zumindest pro Quartal und zusätzlich auch noch am Jahresende.

Aber was hat sich denn nun in 2014 wieder geändert? Welche Finessen hat sich das Finanzministerium ausgedacht, um uns mehr Geld abzuknöpfen oder (nicht sehr wahrscheinlich) uns zu entlasten? Die regelmäßige Arbeitsstätte wird in der Einkommensteuererklärung zur einzigen Tätigkeitsstätte, was sowohl für die Entfernungspauschale als auch für die Reisekosten in der Steuererklärung von Belang ist. Auch begrenzt der Fiskus die Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung auf 1000 Euro. Andererseits werden ausnahmsweise einmal die Verpflegungspauschalen angehoben. Und auch der absetzbare Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen steigt – das ist für viele Geschiedene oder getrennt lebende höchst erfreulich. Nicht zuletzt steigt, wie jedes Jahr, der Grundfreibetrag in 2014 auf 8.354 Euro an. Das heißt, man darf geringfügig mehr Geld verdienen als vorher, ohne dieses versteuern zu müssen.

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Die wichtigsten Änderungen 2015 für uns Bundesbürger

Die wichtigsten Änderungen 2015 für uns Bundesbürger

Am Januar 2015 treten verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft – nicht nur bei der Steuer!

 

Kirchensteuer

Bisher wurde nur die Kapitalertragssteuer direkt an der Quelle z.B. von Banken erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Die Kirchensteuer dagegen nur wenn der Steuerpflichtige dies entsprechen mitgeteilt hat. Die Kirchensteuer wurde dann spätestens mit der Steuererklärung ermittelt und fällig. Ab dem 1. Januar 2015 wird die Kirchensteuer die auf die Kapitalerträge entfällt direkt abgeführt, wenn kein Freibetrag erteilt wurde.

 

Versicherungen

Die Käufer von Lebensversicherungen erhalten die Leistungen aus den Versicherungen nicht mehr steuerfrei. Die Steuervorteile fallen weg, wenn die Lebensversicherung verkauft wird und der Vertrag nach 2005 abgeschlossen wurde. Dies hängt damit zusammen, dass Fonds Lebensversicherungen von Versicherungsnehmern aufgekauft haben und die steuerfreien Erträge an Ihre Anleger ausgeschüttet haben. Damit erzielte der Anleger mit dem Tod des Versicherten einen Gewinn – da die Todesfallleistung steuerfrei war.

 

Hartz IV

Hartz-IV-Empfänger erhalten einen um ca. 2% höheren Regelsatz, was bei einem Alleinstehenden eine Steigerung um 8 Euro von 391 auf 399 Euro ausmacht.

 

 

Mindestlohn

Neu ist der Mindestlohn der ab Januar bei 8,50 Euro pro Stunde gilt und damit bei einer 40-Stunden Woche einem Monatsbrutto von 1.473 Euro entspricht. Wie überall gibt es aber auch hier Ausnahmen. Abgewichen werden kann für folgende Tatbestände:

  • Langzeitarbeitslose (maximal 6 Monate unter Mindestlohn)
  • Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss
  • Auszubildende
  • Pflichtpraktikanten
  • Praktikanten bis 3 Monate

 

Rente

Der neue Betragssatz zu DRV (gesetzlichen Rentenversicherung) beträgt künftig 18,7% – bisher 18,9%. Dieser neue Satz soll bis 2018 stabil gehalten werden.

 

Pflegemindestlohn

Der Pflegemindestlohn steigt im Westen auf 9,40 Euro und im Osten auf 8,65 Euro mit dem Ziel auch in 2017 zu steigen.

 

Krankenkassen

Um den Wettbewerb der Kassen zu fördern wurde der bisherige Beitrag von 15,5% um 0,9 Punkte auf 14,6% gesenkt. Die Kassen dürfen nun einen selbstbestimmten Zusatzbeitrag erheben, der in 2015 vermutlich einheitlich bei 0,9 Punkten liegen wird. Es wird erwartet, dass die Krankenkassen künftig einen deutlich höheren Zusatzbeitrag erheben werden.

 

Biomüll

Wer noch keine Biomülltone hat wird im neuen Jahr eine erhalten. Es gibt noch rund 60 Stadt- und Landkreise die keine Biotonne eingeführt haben. Diese müssen nun nachziehen, mit dem Ziele die Stoffe verstärkt als Düngemittel und oder für Biogasanlgen nutzen zu können

 

Reha-Einrichtungen

Ambulante Reha-Einrichtungen werden im neuen Jahr den stationären Einrichtungen gleichgestellt, indem sie in die Gewerbesteuerbefreiung einbezogen werden. Dies stärkt den Grundsatz “ambulant vor stationär”.

 

Umkennzeichnung PKW

Die Pflicht zur „Umkennzeichnung“ fällt ab Januar für ganz Deutschland. Wer umzieht und ein Auto besitzt darf sein Kennzeichen in ganz Deutschland mitnehmen und muss sein Auto nicht mehr im neuen Zulassungsbezirk zulassen. Die Versicherungstarife richten sich dann nach dem Wohnort des Versicherungsnehmers.

 

PKW-Abmeldung

Um die Abmeldung künftig online anbieten zu können erhalten die neuen Kennzeichen Prüfplaketten mit einem neuen Sicherheitscode. Dadurch kann die Abmeldung von PKWs die nach  31. Dezember 2014 zugelassen wurden, beim Kraftfahrt-Bundesamt online erledigt werden.

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aktion bennie & co e.V.

aktion bennie & co e.V.

Heute zur Vorweihnachtszeit möchte ich in meinem Blog auf ein Thema aufmerksam machen, das in unserem hektischen Alltag viel zu kurz kommt. Darauf aufmerksam wurde ich durch eine Schulkameradin, die ich im Sommer über Facebook wiedergefunden habe. Sie engagiert sich für die aktion benni & co e.V. die Duchenne Kinder und deren Familien unterstützt.

 

Was ist Duchenne

„Duchenne-Muskeldystrophie“ (DMD) ist eine unheilbare Erkrankung. Die Diagnose verändert das Leben der Familie nicht nur schlagartig, sondern auch dauerhaft. Der Umgang mit dem geliebten Kind, die Anpassung an die Gesellschaft, die weitere Entwicklung zum Beispiel hinsichtlich der Schulbildung, Teilhabe an der Gesellschaft und viele andere Sorgen prägen den Alltag. Im Alter ab acht Jahren sind die von der Muskelschwäche betroffenen Jungen an den Rollstuhl gefesselt.

Die Deutsche Duchenne Stiftung und die aktion benni & co e.V. setzen sich dafür ein, die Forschung zur Entwicklung von Therapien bei Duchenne Muskeldystrophie zu forcieren und die Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern. Die Aufklärung der Öffentlichkeit sowie die Umsetzung sozialer und psychologischer Projekte für DMD-Familien sind weitere Bestandteile der Stiftungs- und Vereinsarbeit.

 

Weinachtsspendenaktion

Meine Klassenkameradin häkelt für die Stiftung kleine Bärchen, die Sie für 10 Euro das Stück verkauft. Der Erlös geht an die Stiftung. Diese Idee fand ich überzeugend und vor allem passend für die Weihnachtszeit. Denn jedes Jahr stellt sich die Frage was schenkt man seinen Kunden, soll man überhaupt etwas schenken, wie originell ist das Geschenk …

In diesem Jahr werden wir daher anstelle von Weihnachtskarten oder Geschenken 480 Euro an aktion benni & co e.V. spenden und unter all unseren Kunden und Facebookfans 48 Bärchen verlosen.

Ich freue mich über eine rege Teilnahme auf Facebook und wünsche Ihnen allen eine besinnliche und friedvolle Vorweihnachtszeit.

 

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

  1. Hinweise
    Das Gewinnspiel steht in keiner Weise in Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise
    von Facebook gesponsort, unterstützt oder organisiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    Die Firma pareton GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu ändern, anzupassen
    oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht.
  2. Wer darf teilnehmen
    Zur Teilnahme ist jeder berechtigt, der die Fan-/Facebookseite von pareton liked oder geliked hat und einen Kommentar unter den Post bis spätestens 17.12.2014 um 12:00 Uhr abgibt und mindestens 16 Jahre alt ist.
  3. Wann beginnt das Gewinnspiel und wann endet es
    Das Gewinnspiel beginnt nach Veröffentlichung des Postings zum Gewinnspiel und geht bis
    17.12.2014 um 12.00 Uhr. Der/die Gewinner/in werden am 19.12.2014 verkündet. Die Bekanntmachung erfolgt als Kommentar unterhalb des jeweiligen Kommentars der Gewinner zum Gewinnspiel, wobei der/die Gewinner in dem Beitrag markiert wird, wenn diese
    Funktion im jeweiligen Profil freigeschaltet ist.
  4. Was wird verlost
    Der/die Gewinner/in erhält einen gehäkelten Bär.
  5. Wie werden Preise ausgelost
    Der/die Gewinner/in durch Los ermittelt.
  6. Wer ist der Veranstalter des Gewinnspiels
    Veranstalter des Gewinnspiels ist die pareton GmbH.
  7. Datenschutz
    Daten von Teilnehmern werden nicht an Dritte weitergeleitet. Die Gewinner werden auf der
    Fanpage verkündet.
    KONTAKT
    pareton GmbH
    Reitschulstr. 18
    74379 Ingersheim
    Telefon: 07142-46954-31
    Telefax: 07142-46954-5931
    Impressum: https://http://pareton.de/impressum/

Mit Kosten für Kindergarten, Kinderkrippe und Kinderbetreuung Steuern sparen.

Bei Ihrer jährlichen Steuererklärung können Sie einen Teil der Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen. Allerdings ist für die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Steuererklärung eine Grenze von zwei drittel der Gesamtkosten, maximal aber 4.000 Euro pro Jahr, vorgesehen.

Zu den Kinderbetreuungskosten zählen auch die Kosten für den Kindergarten die sogenannte Kindergartengebühr. Daher sollten die Belege für die Steuererklärung aufbewahrt werden. Wenn keine Kindergartengebühr anfällt, aber die Betreuung entgeltlich durchgeführt wird, sind die Kosten die dadurch entstehen, Rahmen der Steuererklärung von der Steuer absetzbar. Ist die Betreuung der Kinder unter 14 Jahren entgeltlich, spielt es keine Rolle, ob die Kinder von einem nahen Angehörigen betreut wurden oder nicht.

Damit die Kinderbetreuungskosten vom Finanzamt anerkannt werden, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. So muss das Kind im selben Haushalt leben, es muss ein grundsätzlicher Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag bestehen und das Kind darf sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei nahen Angehörigen muss das Entgelt per Überweisung entrichtet werden.

Die Kosten für die Kinderbetreuung werden in der Steuererklärung in der Anlage Kinder auf der Seite 3 in der Zeile 68 bis 70 eingetragen. Zusätzlich sind dann noch die Zeilen 71 bis 73 auszufüllen. Hier wird angegeben ob ein gemeinsamer Haushalt der Eltern bestand und ob das Kind dem Haushalt angehörte und in welchem Zeitraum.

Versicherungen in der Steuererklärung

Versicherungsbeiträge können Sie grundsätzlich in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dafür tragen Sie für die folgenden Verträge (keine abschließende Aufzählung) die Jahresbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand ein:

– Haftpflichtversicherungen (Privathaftpflicht, Hundehalterhaftpflicht, KFZ-Haftpflicht etc.)

– Krankenversicherung (Private Vollversicherung, Krankenzusatzversicherung)

– Pflegeversicherung

– Basisrentenversicherung

– Risikolebensversicherung

– Rentenlebensversicherung

– Berufsunfähigkeitsversicherung

– Unfallversicherung

Bei der Krankenversicherung werden die Beträge dem Finanzamt für das jeweilige Steuerjahr von Ihrem Versicherer gemeldet.

Die Versicherungsbeiträge die Sie in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, wirken sich regelmäßig nicht steuermindernd aus, da die Höchstbeträge in der Regel durch die gesetzlichen Versicherungen und die Krankenversicherung ausgeschöpft sind. Für die Unfallversicherung gilt es zu beachten, dass Sie 50% des Beitrags in der Anlage N unter Werbungskosten eintragen können. Dies hat den Vorteil, dass – wenn Ihr sonstigen Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung wie z.B. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel über dem Pauschalbetrag von 1.000 Euro liegen – der hälftige Beitrag zur Unfallversicherung sich voll steuermindernd auswirkt.

Neben der Unfallversicherung können Sie unter Umständen auch einen Teil der Beiträge zur Rechtsschutzversicherung in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N unter Werbungskosten angeben. Haben Sie einen Berufsrechtsschutz ist der Beitrag dafür in der Anlage N Zeile 46 bis 48 einzutragen. Liegt Ihnen nur ein Gesamtbeitrag vor (inkl. Privat und Verkehrsrechtsschutz) so können Sie entweder den Betrag bei Ihrem Versicherer erfragen, oder ein Drittel des Gesamtbeitrags angeben.

Weitere Versicherungsbeiträge wie z.B. Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung sind nur in besonderen Fällen steuerlich wirksam. Z.B. wenn Sie ein Arbeitszimmer in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu in einem späteren Beitrag mehr.

Steuerklassen für Ehepaar

Steuern sparen mit der richtigen Steuerklasse

Frisch verheiratet und schon stehen neue Entscheidungen an, über die man früher nicht nachdenken musste. So auch bei der Steuerklasse. Als Single hatten Sie keine Wahl in Punkto Steuerklassen. Als Ehepaar dafür schon. Aber freuen Sie sich, es kann sich lohnen. Über die Steuerklasse wird festgelegt, in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber Ihre monatliche Lohnsteuer an das Finanzamt überweist. Und dies hat direkten Einfluss auf die Höhe Ihres Nettoeinkommens.

Ein wesentlicher Faktor für die Wahl der Steuerklassen spielt Ihr Einkommen und das Ihres Partners. Je größer die Unterschiede, desto eher macht es Sinn, von der Standardklasse 4/4 abzuweichen. Und wenn Sie sich einmal festgelegt haben, ist es nicht wie bei der Ehe für immer, sondern hier dürfen Sie jährlich wechseln.

Für den Steuerklassenwechsel können Sie entweder auf dem Finanzamt ein Formular holen oder diese bequem online abrufen.

Damit Sie die richtige Wahl treffen können haben wir Ihnen in unserem Ratgeber die jeweiligen Steuerklassenkombinationen und die Auswirkung beschrieben.

Sind Sie danach immer noch unsicher, lassen Sie sich auf dem Finanzamt, beim Lohnsteuerhilfeverein oder von einer Steuerberaterhotline beraten.

Alternative zum Steuerberater bei Einkünften aus Photovoltaikanlagen

Erzielen Sie Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage, können Sie aufgrund dieser gewerblichen Einkünfte Ihre Steuererklärung nicht von einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen! Bisher hatten Sie als Steuerzahler nur die Wahl zwischen einem Steuerberater oder die Erklärung selbst zu machen. Seit Juli 2013 bietet pareton für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Photovoltaikanlagen eine überraschend günstige Alternative zum Steuerberater. Aber nicht nur die Kosten sind wichtig, sondern auch der Aufwand. Mit uns haben Sie denselben geringen Aufwand, wie wenn Sie Ihre Erklärung machen lassen würden.

Kinderleicht und überraschend günstig

Steuererklärung günstig machen lassen

pareton hat die Kostentabelle nach unten optimiert und bietet nun sein Angebot ab 29 Euro an. Raisch “Unser Ziel ist es, allen Steuerzahlern die Möglichkeit zu geben, Ihre Steuererklärung günstig, ohne Aufwand und kinderleicht online machen zu können! Für unsere Kunden ist der Aufwand und das Ergebnis, wie wenn sie ihre Steuererklärung machen lassen würden – aber eben online und günstiger.”

pareton hat daher die Einstiegspreise für die Onlinesteuererklärung Anfang 2014 radikal abgesenkt und die Preise für Mandanten mit einem Einkommen bis 65.000 weiter aufgefächert. Damit liegt der neue Einstiegspreis bei 29 Euro und alle Steuerpflichtigen die über ein Gesamtjahreseinkommen bis 50.000 Euro verfügen, können den Dienst von pareton für unter 100 Euro nutzen.

Günstiger und bequemer kann eine Onlinesteuererklärung kaum sein und das für alle Einkunftsarten!

Online Steuererklärung günstig machen

Dank unserer cleveren Kombination von Dienstleistung und Steuererklärungssoftware ist es nicht nur günstig – sondern ein Kinderspiel seine Steuererklärung online zu machen. pareton ist die erste und einzige Steuererklärungssoftware die ausschließlich mit wenigen Mausklicks und ohne jegliche Dateneingabe auskommt. Damit hat pareton bei den Steuererklärungen den Aufwand und die Kunden die Steuerersparnis. Ihr Aufwand ist so gering wie beim Steuerberater oder beim Lohnsteuerhilfeverein aber deutlich günstiger.

Sie müssen lediglich ihre Steuerunterlagen wie Lohnsteuerkarte, Versicherungen und Rechnungsbelege in einen Umschlag stecken und diesen per Post an pareton schicken und haben damit schon einen großen Teil für Ihre Steuererklärung erledigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Unterlagen sortiert haben oder nicht. pareton berechnet die Gebühr für die Online Steuererklärung nämlich nur nach Ihrem Jahresgesamteinkommen.

Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen eingereicht haben, erfassen wir alle Daten und stellen Sie im Internet bereit. Nun können Sie Ihre Steuererklärung kinderleicht und ohne Dateneingabe online machen. Dazu loggen Sie sich ein und mit Hilfe der speziell entwickelten Webanwendung machen Sie Ihre Steuererklärungen mit wenigen Klicks online und prüfen Ihre Erklärung auf Plausibilität. Danach übermitteln Sie sie online aus der Anwendung heraus ans Finanzamt. Auch die zu erwartende Steuerrückerstattung beziehungsweise -nachzahlung zeigt Ihnen unsere Software an.

Für die Erstellung Ihrer Erklärung ist die Installation einer Software übrigens nicht nötig. Da pareton eine reine Webanwendung ist, können Sie mit jedem internetfähigen Gerät unsere Leistung in Anspruch nehmen, egal, welches Betriebssystem auf Ihrem Gerät installiert ist. pareton eignet sich gleichermaßen für Windows-, Mac- und Android-Nutzer.

Alle Kunden erhalten außerdem eine Mappe, in der alle eingesandten Belege thematisch sortiert sind. Haben Sie Ihre Steuererklärung erstellt, kann die Mappe direkt ans Finanzamt geschickt werden. Weniger Arbeit kann eine Jahressteuererklärung kaum machen und das bei extrem geringen Kosten für Sie!

pareton biete mit seinem Angebot keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen an. Dies ist gemäß den Steuergesetzen Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten. Nur Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine sind befugt bei Steuerfragen individuell zu antworten und zu beraten. Da wir weder eine Steuerberatungsgesellschaft ist, noch ein Lohnsteuerhilfeverein, bieten wir keine steuerliche Beratungsleistungen und Bewertung an. Dank unserer leistungsstarken Software und unserer Checkliste können Sie aber sicher sein, dass alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Und mit uns ist es so günstig und bequem, wie wenn Sie Ihr Steuererklärung machen lassen würden. Das dokumentieren wir mit unserer Geld-zurück-Garantie in unserer AGB.

Geld-zurück-Garantie

Sie gehen mit uns kein Risiko ein. pareton erstattet allen Kunden, die mit einer anderen Steuererklärungssoftware mehr Geld zurückerhalten oder weniger nachzahlen müssten, das komplette Honorar zurück.

Matthias Raisch, Gründer und Geschäftsführer von pareton, erklärt: „Wir sind überzeugt, dass wir unseren Kunden zu sehr geringen Kosten das bestmögliche Ergebnis präsentieren können. Deshalb gibt es die pareton auch mit Geld-zurück-Garantie.“

Raisch bringt eine mehr als 20-jährige Erfahrung (unter anderem 14 Jahre beim Marktführer Allianz) in der Finanzbranche mit. Sein erklärtes Ziel ist es, den Aufwand und die Kosten – auch im Vergleich zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein – auf ein Mindestmaß zu reduzieren.