Finanzgeschäfte

Gewinne und Verluste bei Finanzgeschäften in der Steuererklärung richtig erfassen

Im Leben ist nichts umsonst. Dies spüren wir besonders dann, wenn die Steuererklärung für das zurückliegende Jahr verfasst werden muss. Überall will der Fiskus mitverdienen und hält seine Hände auch gerne dann auf, wenn es um Einnahmen aus Finanzgeschäften geht. Dabei denken viele Anleger zu Beginn ihrer Aktivitäten überhaupt nicht daran, dass der Staat an Gewinnen, die beispielsweise beim Aktienhandel oder beim Festgeld erzielt werden, gerne einen ordentlichen Teil davon abhaben möchte. Das große Erwachen kommt erst dann, wenn die Steuererklärung ausgefüllt werden muss oder wenn die Bank den Steuerfreibetrag bestätigt haben möchte.

Wenn der erste Schock dann überwunden ist, geht es darum, genau zu analysieren, was überhaupt beim Fiskus angegeben werden muss und was nicht. Viele denken, dass lediglich die Gewinne interessant sind. Aber das stimmt nicht. Auch die Verluste und Kosten, die bei der Erwirtschaftung der Gewinne entstanden sind, sollten nicht ignoriert und immer mit angegeben werden. Sie werden nämlich gegen die Gewinne aufgerechnet und von diesen abgezogen. Und lediglich der Gewinn, der nach Abzug des Steuerfreibetrages, der Verluste sowie der Kosten übrig bleibt, muss dann auch versichert werden.

 

Die richtige Anlage für Finanzgeschäfte

Im Prinzip ist es so, dass Gewinne aus Finanzgeschäften nur dann in der Steuererklärung angegeben werden müssen, wenn diese im bereinigten Zustand über dem Steuerfreibetrag liegen. In solch einem Fall muss die Anlage „KAP“ ausgefüllt werden.

Liegen die Gewinne über dem Steuerfreibetrag oder wurde im Vorfeld kein Antrag für die Freibeträge gestellt, muss die Anlage „KAP“ ausgefüllt werden, damit das Finanzamt die Steuern korrekt berechnen kann. Der Eintrag erfolgt in den Zeilen 7 bis 11.

Und auch dann, wenn mehr Verluste als Gewinne eingefahren wurden, kann es lohnen, diese Anlage genauestens auszufüllen. Denn so ist es unter Umständen möglich, an anderer Stelle Steuern zu sparen. Sollte zudem der Verdacht bestehen, dass die Bank zu viele Steuern abgeführt hat, kann durch die Steuererklärung ebenfalls ein Ausgleich erzielt werden. Generell ist es also immer ratsam, die Anlage „KAP“ auszufüllen, da diese eigentlich nur Vorteile mit sich bringt.

Und wer nun denkt, dass er seine Gewinne am Fiskus eventuell vorbeischmuggeln kann und durch eine fehlende Angabe in der Steuererklärung immer auf der sicheren Seite ist, dem sei gesagt, dass solche Schummeleien immer auffliegen. Und dann müssen nicht nur die fälligen Steuern rückwirkend abgeführt werden, sondern es winkt auch ein Steuerverfahren, welches eine saftige finanzielle Strafe mit sich bringen wird. Schummeln lohnt daher nicht, da das Finanzamt immer am längeren Hebel sitzt.

Übrigens: Unter qomparo lassen sich all diese Fakten und Zusammenhänge noch einmal sehr ausführlich nachlesen. Der Artikel ist durchaus interessant und informativ geschrieben, sodass ein Klick auf den Link auf jeden Fall lohnt.

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