Müssen Gewinne aus dem Handel mit Derivaten versteuert werden?

Müssen Gewinne aus dem Handel mit Derivaten versteuert werden?

Gewinne aus dem Handel mit Derivaten sind ausdrücklich zu versteuern. Das betrifft CFDs, Knock-outs, exotische Derivate und alle Arten von Optionen, also auch Binäre Optionen.

Regelung der Besteuerung im deutschen Einkommensteuergesetz

Besteuert wird mit der Kapitalertragssteuer von 25 % + Soli und Kirchensteuer, der Höchstsatz (bei 9 % Kirchensteuer) liegt bei 27,9951 %. Das EStG regelt in § 43 Absatz 1 die Besteuerung von Kapitalerträgen. Aufgeführt sind unter anderem Zinsen, Dividenden, Gewinne aus stillen Beteiligungen, Erträge aus bestimmten Versicherungsverträgen und Gewinne aus Termin-, Options- und Wertpapiergeschäften, aus Investmentfonds und aus Zertifikaten, zu denen in steuerlicher Hinsicht auch die Derivate gerechnet werden.

Sind Verlustvorträge bei Derivaten möglich?

Im Gegensatz zu anderen Geschäften sind bei Derivaten keinerlei Verlustvorträge (also von einem Jahr auf kommende Jahre) möglich. Es werden ausschließlich die Gewinne und Verluste eines Jahres gegeneinander gerechnet. Der Gewinn entsteht nur dann, wenn der Trader seinem Konto beim Broker Geld entnimmt und diese Entnahme die Summe seiner Einlagen übersteigt. Deutsche Broker führen daraufhin die Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt ab. Den Gewinn, den ein Trader bei einem ausländischen Broker erzielt hat, muss er selbst in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Wie muss ein Trader mit dem Gewinn aus Derivaten auf dem Tradingkonto umgehen?

Wenn ein Trader einen Gewinn erzielt hat, wird dieser erst steuerpflichtig, wenn der Trader diesen Gewinn auf sein Referenzkonto überweist und damit die Einlagen des laufenden Jahres überschreitet. Die positive Differenz zwischen der Rücküberweisung und den Einlagen muss besteuert werden, was bei einem deutschen Broker automatisch passiert. Die Einlagen des Vorjahres spielen offenbar keine Rolle. Deutsche Broker schicken ihren Kunden immer am Jahresanfang eine Steuerabrechnung für das Vorjahr zu, aus der Gewinne und Verluste hervorgehen. Sollte dort ein Gewinnsaldo vermerkt sein, entrichtet der deutsche Broker darauf die Kapitalertragssteuer, die er als Quellensteuer direkt ans Finanzamt abführt. Wenn der Trader sein Konto bei einem ausländischen Broker führt, muss er sich selbst um die Steuerzahlung kümmern. Da diese Abrechnung jährlich erfolgt und damit das Steuerjahr abgeschlossen wird, können Einlagen des Vorjahres nicht mehr berücksichtigt werden. Das bedeutet auch, dass ein Trader, der im laufenden Jahr nichts eingelegt, aber mit Kapital des Vorjahres einen Gewinn erzielt und diesen auf sein Referenzkonto überwiesen hat, möglicherweise darauf Steuern zahlen muss. In jedem Fall wird die Steuer fällig, wenn der Trader beispielsweise im laufenden Jahr (zum Beispiel per Dauerauftrag) auf das Konto beim Broker 3.000 Euro überwiesen hat und sich aufgrund von Gewinnen 5.000 Euro vom Brokerkonto zurück auf sein Referenzkonto überwiesen hat. Dann zahlt er auf 2.000 Euro die Kapitalertragssteuer von maximal 27,9951 % und muss dieses Geld – also 559,90 Euro – auf dem Tradingkonto lassen. Der Broker holt sich ansonsten auf anderen Wegen das Geld oder führt die Kapitalertragssteuer nicht ab und meldet den Trader bei dessen Finanzamt. Wenn ein Trader mit dem Kapital lieber wirtschaften möchte, darf er sich keinen Gewinn auszahlen. Zu empfehlen ist für den eigenen Überblick ein genauer Vermerk, wie viel Geld auf das Konto des Brokers und von dort zurück auf das Referenzkonto überwiesen wurde.

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