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Kosten für die Doppelte Haushaltsführung – Wie in der Steuererklärung angeben?

Kosten für die Doppelte Haushaltsführung – Wie in der Steuererklärung angeben?

Endlich eine Beförderung, das wurde ja aber auch Zeit! Und anschließend gleich die böse Überraschung: Sie müssen jetzt 300 Kilometer weit entfernt von Ihrem bisherigen Arbeitsplatz und von Ihrer Wohnung arbeiten. Jetzt ist guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer. Denn wer nicht jeden Tag insgesamt 600 Kilometer pendeln möchte, dem bleibt nichts übrig, als sich am neuen Beschäftigungsort eine zweite Wohnung zu nehmen. Na prima – und schon ist die dicke Gehaltserhöhung, die mit der Beförderung einhergeht futsch – oder? Nicht unbedingt, denn der Fiskus erkennt es an, wenn Sie sich dermaßen für Ihre Arbeit einsetzen und räumt Ihnen die Möglichkeit ein, die Kosten für eine solche, sogenannte Doppelte Haushaltsführung in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Das erfolgt dann auf der Anlage N zur Steuererklärung, natürlich unter „Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung“, bei den Werbungskosten.

Seit dem Steuerjahr 2014 dürfen diese Aufwendungen monatlich aber höchstens 1.000 Euro betragen, alles was darüber liegt, interessiert das Finanzamt schlicht nicht mehr. Zu den Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, die Sie in der Einkommensteuererklärung angeben können, zählen alle Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Zweitwohnung entstehen, wie etwa Miete und Nebenkosten, aber auch die Fahrtkosten für die wöchentliche Heimfahrt zu Ihren Lieben.

Womit wir beim Thema wären: Voraussetzung für das Absetzen der Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung ist es nämlich, dass Sie weiterhin einen Hauptwohnsitz führen, an dem sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet, ansonsten erkennt das Finanzamt die Aufwendungen für Doppelte Haushaltsführung nämlich nicht an. Das ganze funktioniert aber dafür auch umgekehrt. Wenn Sie also aus privaten Gründen Ihren Hauptwohnsitz woanders hin verlegen und die alte Wohnung als Zweitwohnsitz behalten, um weiterhin unter der Woche dort zu arbeiten, können Sie ebenfalls Kosten für die Doppelte Haushaltsführung in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wie immer sind dem Finanzamt bei der Steuererklärung die Belege wichtig, mit denen Sie Ihre Kosten beweisen können. Die Umzugskosten und Möblierungskosten der Zweitwohnung können Sie übrigens in tatsächlicher Höhe ansetzen.

TIP: Achten Sie dabei darauf, dass gerade beim Inventar der Bruttobetrag von 410 Euro pro Einrichtungsgegenstand nicht überschritten wird, denn dann können Sie die Kosten noch im ersten Jahr komplett ansetzen.

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