Sterbegeldversicherung

Der Tod und die Steuer – kann die Sterbegeldversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Es gibt einen Fakt in unserem Dasein, der sich nicht verleugnen lässt. Wir alle sterben einmal. Während der Eine ein langes Dasein auf unserer Erde hat, müssen wir uns von Anderen leider schon viel zu früh verabschieden. Dies ist der Kreislauf des Lebens und leider nicht aufzuhalten.

Viele Hinterbliebene sind dann nicht nur voller Trauer, sondern auch geschockt, was eine würdevolle Beerdigung samt Sarg, Urne, Trauerfeier, Blumen, Grabstätte und all die anderen Dinge, die anfallen, kosten kann. Mehrere tausend Euro müssen dafür eingeplant werden. Und nicht selten stehen die Hinterbliebenen dann vor der Frage, wie die Kosten dafür überhaupt aufgebracht werden sollen. Eine Sterbegeldversicherung würde in solchen Fällen wahrscheinlich sehr hilfreich sein.

 

So wirkt sich die Sterbegeldversicherung aus

Mit einer Sterbegeldversicherung ist es möglich, bereits zu Lebzeiten für den Tod vorzusorgen. Die Versicherung wird vom Gesetzgeber wie eine Lebensversicherung eingestuft, die erst nach dem Tod zur Auszahlung kommt.

 

Daher besteht auch die berechtigte Frage: Kann Vorsorge in Sterbegeld steuerlich abgesetzt werden?

Da die Sterbegeldversicherung wie eine Lebensversicherung eingestuft wird, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen, wie sie auch bei Lebensversicherungen gelten. Und diese sind leider nicht sonderlich gut.

So können nur all jene Verträge steuerlich abgesetzt werden, die bereits vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Da es wahrscheinlich nicht mehr allzu viele Verträge gibt, die vor diesem Stichtag datiert wurden, dürfte es kaum Versicherungsnehmer geben, die die Beiträge der Sterbegeldversicherung für steuerliche Vorteile nutzen können. Denn oftmals wird die Sterbegeldversicherung nur wenige Jahre vor dem vermuteten Tod abgeschlossen, sodass langfristige Verträge einen Seltenheitswert besitzen.

Jedoch sind die Auszahlungen aus der Sterbegeldversicherung, die nach dem Eintreten des Todes vom Versicherungsnehmer erfolgen, steuerlich begünstigt. So muss bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren nur noch die Hälfte des Erlöses versteuert werden. Und zwar ebenfalls in der Höhe, wie dies bei Lebensversicherungen der Fall ist. Hatte die Police eine kürzere Laufzeit, entfällt die Versteuerung jedoch auf den kompletten Erlös.

Es ist daher sehr schwierig, aus einer Sterbegeldversicherung einen steuerlichen Vorteil zu ziehen. Was viele Menschen auch dazu bewegt, eine solche Versicherung nicht abzuschließen. Zwar bringt sie einen gewissen Schutz, der im Falle des Falles für die Hinterbliebenen einen finanzielle Erleichterung darstellt. Doch eine große Rendite kann damit leider nicht erzielt werden, sodass sich andere Absicherungsformen unter Umständen eher für eine finanzielle Absicherung nach dem Tod empfehlen. Aber dies muss immer individuell und auf die betroffene Person bezogen entschieden werden.

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