Die automatisierte Kontenabfrage

Über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist es einer hohen Anzahl an Administratoren möglich, die Kontodaten deutscher Bürger abzufragen. Zu den Stammdaten des Kontos gehören neben der Kontonummer und dem Eröffnungs- bzw. Auflösungsdatum des Kontos auch der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum des Inhabers. Auch Bausparverträge oder aber andere Wertpapiere können bei der automatisierten Kontoabfrage eingesehen werden.

Diese im Jahre 2005 eingeführte Abfrage dient vor allem der Ehrlichkeit innerhalb des Bundesund der Erfüllung von etwaigen Aufgaben der Finanzaufsicht. Wirtschaftskriminalität wie Steuerhinterziehungen oder der Missbrauch von diversen Sozialleistungen sollen hiermit ermittelt und in erster Linie verhindert werden. Mit sofortiger Wirkung stehen seitdem daher nicht mehr nur die wohlhabenden der Gesellschaft unter Aufsicht, sondern auch all die Bürger, die Leistungen zur Grundsicherung ihres Lebensunterhaltes beziehen.

Durch das stetige Wachstum des Missbrauchs von Sozialleistungen, wurden im Jahre 2012 immer mehr Behörden dazu autorisiert Kontoabfragen durchzuführen und Betrüger somit zu entlarven. Um die Finanzen des Landes vermehrt zu schützen, steigerte der Bund die Abfragen im Vergleich zum Einführungsjahr um ganze 700 %.

Ein weiterer, drastischer Anstieg der Kontoabfragen lässt sich auch seit dem Jahr 2013 erkennen. Grund hierfür ist die Autorisierung von Gerichtsvollziehern.

Die Kontostammdaten der beaufsichtigen Personen, werden in der Regel drei Jahre gespeichert. Dies gilt allerdings im spezifischen nur für die Daten zum Zeitpunkt der Aufnahme durch eine autorisierte Person. Jegliche Kontobewegungen innerhalb dieser festgesetzten drei Jahre werden nicht aufgezeichnet oder gespeichert.

Dennoch hält sich die Meinung von Kritikern hartnäckig: Eine derartige Überwachung darf in Deutschland laut der Gegner nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden und strikten Unterbindung um die Freiheit des Einzelnen nicht zu gefährden.

Einen detaillierten Überblick mit weitergehenden Informationen bezüglich der automatisierten Kontoabfrage finden Interessenten ebenfalls unter folgender URL: http://www.konto.org/ratgeber/allgemein/automatisierte-kontenabfragen/

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