Werbungskosten

Bei den sogenannten Werbungskosten handelt es sich um alle Ausgaben, die von einem Arbeitnehmer oder auch von einem Unternehmen getätigt werden, um Einnahmen zu erwerben, zu sichern und zu erhalten. Das bedeutet, wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer Bewerbungen schreibt, um eine Arbeitsstelle zu erhalten, dann kann er die Ausgaben dafür als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Auch ein Unternehmen, das Waren kauft, um seine Produkte daraus herzustellen, kann diese Kosten geltend machen. Zur besseren Unterscheidung werden diese Kosten als Betriebsausgaben bezeichnet, obwohl es sich per Definition auch hierbei um Werbungskosten handelt.

Diese Kosten zählen für Arbeitnehmer zu den abzugsfähigen Werbungskosten

Es gibt zahlreiche Kosten, die einem Arbeitnehmer unterjährig entstehen, die zum Erhalt seines Einkommens beitragen und daher steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu zählen, unter anderem, auch folgende Ausgaben:

Kosten für eine doppelte Haushaltsführung (wenn Sie etwa weit entfernt arbeiten und dort unter der Woche ein Zimmer bewohnen, um nicht nach Hause pendeln zu müssen)

  • Alle Kosten die in Zusammenhang mit einer Bewerbung stehen
  • Kosten für Kleidung, die von Ihnen ausschließlich bei der Arbeit genutzt wird
  • Ihr Arbeitszimmer inklusive Ausstattung (hierfür gelten besondere Voraussetzungen]
  • Ihre Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften)
  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für das Internet, soweit es zur Sicherung oder Erwerb eines Einkommens notwendig ist
  • Neben diesen Kosten können noch viele weitere Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden, je nachdem, in welchem Beruf Sie tätig sind und ob die Ausgaben unmittelbar zur Erhaltung Ihres Einkommens beitragen.

Was ist der Werbekostenpauschbetrag?

Damit Arbeitnehmer nicht alle Quittungen und Belege für Ihre Werbekosten aufheben müssen, hat der Gesetzgeber den sogenannten Werbekostenpauschbetrag eingeführt. Dieser steht jedem Arbeitnehmer zu und beträgt 1.000 Euro. Dieser Betrag wird, unabhängig von der Steuerklasse, bei der Steuererklärung automatisch von Ihrem Einkommen abgezogen, sofern Sie nicht durch Belege höhere Werbungskosten nachweisen. Das Sammeln von Belegen lohnt sich also, wenn Sie absehen können, dass Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher als 1.000 Euro ausfallen. Diese müssen Sie jedoch direkt in der Steuererklärung angeben, sonst wird der Pauschbetrag zur Berechnung der Steuerlast herangezogen. Eine Geltendmachung von höheren Werbungskosten nach Erhalt des Steuerbescheides ist nicht möglich.

Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Werbungskosten helfen, oder Sie nutzen die einfach Checkliste von pareton. Somit stellen Sie sicher, dass Sie bei Ihrer Steuererklärung die maximale Entlastung erhalten und dass es für angegebene Werbungskosten keine Abgrenzungsprobleme zwischen privater und beruflicher Nutzung gibt, die dazu führen, dass das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt.