Steuerliche Vorteile als Selbstständiger nutzen

Solange Sie nur als Angestellter oder Arbeiter einer nicht selbständigen Beschäftigung nachgehen, haben Sie sehr wenig Einfluss auf Ihre steuerliche Behandlung und können dem entsprechend bei der Steuererklärung nur in einem bestimmten Rahmen Steuern sparen. Anders sieht es aus, wenn Sie beschließen, sich selbständig zu machen oder Sie bereits als Gewerbetreibender oder Freiberufler tätig sind. In diesem Fall nämlich stehen Ihnen bei der Steuererklärung und auch schon vorher zahlreiche zusätzliche legale Mittel offen, die Ihnen helfen, so wenig Steuern wie möglich zu bezahlen.

Schon bei der Gründung geht es los

Der Unterschied, ob Sie Gewerbetreibender sind oder Freiberufler entscheidet darüber, ob Sie gewerbesteuerpflichtig sind und daher auch eine entsprechende Steuererklärung abgeben müssen. Nutzen Sie daher den Spielraum, der Ihnen im sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zur Verfügung steht, um Ihre Steuerlast schon vor Beginn Ihrer Tätigkeit zu optimieren. Holen Sie sich dazu unter Umständen professionelle Hilfe durch einen Steuerberater.

Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz?

Die Bilanzierung ist teuer und macht schon während des Jahres jede Menge Arbeit. Daher sollten Sie nach Möglichkeit Ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln. Diese ist auch für steuerliche Laien recht einfach zu bewerkstelligen, da hier nur Zahlungsein- und Ausgänge festgehalten werden und eine Inventur von zum Beispiel Materialien nicht notwendig ist. Sie dürfen eine EÜR machen, wenn Ihr Gewinn als Gewerbetreibender 50.000 Euro nicht übersteigt und Ihr Umsatz nicht höher ist als 500.000 Euro. Als Freiberufler dürfen Sie immer die EÜR nutzen, wenn Sie das wollen, ganz unabhängig von Gewinn und Umsätzen.

Sparen Sie Steuern durch PKW-Nutzungsmodelle und Abschreibungen

Nutzen Sie als Selbständiger Ihren PKW zu weniger als 50 % geschäftlich, sollten Sie in im Privatvermögen belassen. Denn dann zählt die beim späteren Verkauf die enthaltene Umsatzsteuer nicht als Betriebseinnahme und muss daher nicht versteuert werden, das Finanzamt geht in diesem Fall bei der Steuererklärung leer aus. Außerdem sollten Sie die tatsächlichen Kosten pro Kilometer ermitteln, denn diese liegen in der Regel deutlich höher als die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer, die das Finanzamt anbietet.

Durch Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter sparen Sie ebenfalls Steuern. Denn diese mindern Ihren Gewinn und dadurch auch Ihre Steuerlast. Die Abschreibung nehmen Sie anhand amtlicher Tabellen vor. Lassen Sie sich dabei vor allem beim ersten Mal von einem Steuerberater bei Ihrer Steuererklärung helfen, damit Sie nichts falsch machen.

Übrigens: Haben Sie nur sehr geringe Umsätze, können Sie sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen. Sie dürfen dann aber auch keine Vorsteuern aus Eingangsrechnungen ziehen. Ob und wie sich das für Sie lohnt, kann Ihnen ebenfalls am besten ein Steuerberater beantworten. Den passenden und professionellen Rat finden Sie bei den Steuerberatern auf yourXpert.

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