Das Finanzamt

Vielen Arbeitnehmern, aber auch einer Vielzahl von Unternehmern ist der Gang zum Finanzamt stets ein Gräuel. Er kann, in Bezug auf die eigene Steuererklärung, mit einem sehr hohen Aufwand verbunden sein. Zudem kann nach erfolgter Steuererklärung eine Nachzahlung drohen, sollte man während des Steuerjahres zu wenig Steuern abgeführt haben. Das Finanzamt regelt jedoch auch Steuererstattungen, sodass der Gang dorthin auch durchaus erfreuliche Folgen haben kann.

Das sind die Aufgaben des Finanzamtes

Das Finanzamt ist, kurz gesagt, dafür zuständig, dass dem Staat die ihm durch die Steuergesetze zustehenden Steuern auch erhält. Das bedeutet, dass es von jedem Bürger und auch von jedem Unternehmen eine Steuererklärung einfordern darf, um deren Steuerlast exakt zu ermitteln. Dabei hat das Finanzamt auch das Recht, die Nichtabgabe von angeforderten Steuererklärungen mit Strafen und Sanktionen zu belegen. Daher sollten Sie Ihre Steuererklärung auch in jedem Fall einreichen, selbst wenn Sie mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen.

Was nach Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt geschieht

Nachdem Sie Ihre Steuererklärung, die Sie am besten mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder eines Steuerberaters anfertigen, abgegeben haben, wird diese vom Amt geprüft. Nach der Prüfung schickt Ihnen das Amt dann einen entsprechenden Steuerbescheid. Dieser ist zunächst nichts rechtskräftig, denn Sie haben generell eine Einspruchsfrist. Erst wenn Sie dem Bescheid nicht innerhalb dieser Frist widersprechen, wird er rechtskräftig, das heißt Sie erkennen ihn mit all seinen Inhalten an.

Weitere Aufgaben des Finanzamtes

Das Finanzamt hat jedoch nicht nur das Recht, Steuererklärungen einzufordern und die entsprechenden Steuern einzuziehen. Es muss auch alle amtlichen Vordrucke für diese Erklärungen bereitstellen und die Abgabe der Steuererklärungen so weit als möglich erleichtern (wie zum Beispiel durch den Online-Dienst ELSTER). Darüber hinaus hat es auch die Pflicht, Ihnen bei Fragen rund um die Steuererklärung Rede und Antwort zu stehen. Diese Pflicht erstreckt sich aber nur auf Sachverhalte, die zur korrekten Erstellung Ihrer Steuererklärung nötig sind. Das heißt, ein Finanzbeamter darf Ihnen keine Tipps zum Steuersparen geben. Diese wiederum erhalten Sie von einem Steuerberater oder auch von einem Lohnsteuerhilfeverein und unter der Hotline von yourXpert, der Ihnen auch bei der Wahl der Steuerklasse oder der Eintragung eines Freibetrages die jeweils günstigste Lösung nennen kann, welche auf einer steuerrechtlich sicheren Basis steht.

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