Gehaltsverzicht und seine steuerlichen Auswirkungen

Für die Versteuerung Ihres Arbeitseinkommens und dessen Behandlung in Ihrer jährlichen Steuererklärung gelten in Deutschland zahlreiche Gesetze. Wie verhält es sich nun, wenn Sie als Arbeitnehmer auf einen Teil Ihres Gehalts verzichten? Wird dieser Teil dann dennoch versteuert oder nicht und müssen Sie ihn in der Steuererklärung angeben? Im Folgenden erhalten Sie eine kurze, gut verständliche Antwort auf diese Frage.

Wann handelt es sich um einen echten Gehaltsverzicht?

Im einen Gehaltsverzicht handelt es sich, wenn ein Arbeitnehmer auf einen Teil seines Lohnes oder seines Gehalts definitiv verzichtet. Das bedeutet, dass sein Anspruch auf diesen Teil seines Einkommens durch den Verzicht darauf sofort erlischt und unwiderbringlich verloren ist. In diesem Fall ist diese Teil des Arbeitseinkommens dann auch nicht mehr der Einkommensteuer unterworfen, da Sie ihn ja nie erhalten haben und er auch nicht in Ihrem Sinne anderweitig verwendet wurde.

Wann es sich nicht um einen echten Gehaltsverzicht handelt

Lassen Sie Teile Ihres Gehalts oder Arbeitslohns von Ihrem Arbeitgeber für eine Versicherung oder ähnliche Leistungen für Sie aufwenden, dann ist kein echter Gehaltsverzicht gegeben. Denn der Betrag wird Ihnen zwar nicht mit dem Rest des Gehalts ausgezahlt, wird jedoch in Ihrem Sinne und zu Ihren Gunsten weiterverwendet. Insofern unterliegt auch dieser teil weiterhin der Lohn- bzw. Einkommensteuer und muss in der Steuererklärung auch als Einkommen aufgeführt werden.

Bei weiteren Fragen zum Gehaltsverzicht in Ihrer Steuererklärung wenden Sie sich für professionelle Hilfe an einen Steuerberater oder an einen Lohnsteuerhilfeverein. Deren Kosten können Sie im Folgejahr als Steuerberatungskosten absetzen.

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