Kindergeld

Kindergeld ist eine Unterstützungsleistung des Staates, das Familien auf Antrag durch die Familienkasse gewährt und ausgezahlt wird. Haben Sie in einem Kalenderjahr Kindergeld für ein oder mehrere Kinder bezogen, dann muss das auch in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden. Wie viel Kindergeld Sie bezogen haben, tragen Sie auf der Anlage Kind zu Ihrer Steuererklärung ein. Für den Bezug von Kindergeld über die Familienkasse müssen einige Anforderungen erfüllt sein. Zunächst darf das betreffende Kind das 18. Lebensjahr oder, in besonderen Fällen, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem muss es sich entweder um ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder ein Pflegekind der bezugsberechtigten Person handeln. Auch für Stiefkinder oder Enkelkinder kann Kindergeld gewährt werden. Generell muss das Kind auch im Haushalt des Bezugsberechtigten leben.

In diesen Fällen bekommen Sie Kindergeld auch für Kinder bis 25 Jahre

Obwohl normalerweise mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes auch der Bezug von Kindergeld endet, gibt es einige Fälle, in denen die Familienkassen Kindergeld sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewähren. Dazu zählt, wenn das Kind sich in einer Berufsausbildung befindet, ein freiwillige soziales oder ökologische Jahr leistet oder sich zivildienstleistend im Ausland befindet. Bis zum 31.12.2011 galt, dass für den Bezug von Kindergeld die jährlichen Bezüge des Kindes nicht über 8.004 Euro liegen dürften. Seit 01.102012 gelten diese Grenzen nicht mehr. Allerdings muss das Kind hierfür nachweisen, dass es nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet bzw. geringfügig beschäftigt ist.

So viel Kindergeld bekommen Sie uns müssen Sie in der Steuererklärung eintragen

Die Höhe des Kindes richtet sich nach der Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen. Es beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 184,- Euro, für das dritte Kind monatlich 190,- Euro und ab dem vierten Kind pro Kind jeweils 215,- Euro pro Monat. Hochgerechnet auf ein ganzes Jahr ergeben sich aus diesen Beträgen die Angaben, die Sie auf der Anlage Kind zur Steuererklärung eintragen müssen. Bei getrennt lebenden Eltern besteht generell ein hälftiger Anspruch auf Kindergeld. Oft bezieht nur ein Elternteil das Kindergeld, während die bei ihm verbleibende Hälfte mit der Unterhaltspflicht des anderen Elternteils verrechnet wird.  Haben Sie Fragen zum Kindergeld und dessen steuerlicher Behandlung, können Sie sich entweder direkt an die Familienkasse oder an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Letztere sind Ihnen auch bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung behilflich.

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