Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Auf dem Mantelbogen der Steuererklärung finden sich mehrere Felder, in denen der Erklärende sogenannte Außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen kann. Diese mindern, wenn sie vom Finanzamt anerkannt werden, die zu leistende Steuerlast. Unter anderem können Sie in Ihrer Steuererklärung auch Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Diese tragen Sie auf dem Mantelbogen in dem Feld „Andere außergewöhnliche Belastungen“ bzw. in die Zeilen 67 bis 70 ein.

Welche Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar?

Um Krankheitskosten überhaupt steuerlich absetzen zu können, müssen Sie zunächst einmal die Grenze für die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Diese ist von Fall zu Fall und mitunter auch von Steuerklasse zu Steuerklasse unterschiedlich und richtet sich nach Ihrem gesamten Einkommen, sowie Ihrem Familienstand und der Zahl eventuell vorhandener Kinder. Die Grenze liegt, je nach Höhe Ihres Einkommens, zwischen einem und sieben Prozent Ihres Einkommens. Wie hoch genau die Grenze bei Ihnen liegt, sollten Sie prüfen, bevor Sie Ihre Steuererklärung machen lassen oder selbst machen. Je mehr Sie verdienen, umso höher setzt das Finanzamt die Grenze an. Erst die Krankheitskosten, die jenseits dieser Grenze liegen, können Sie steuerlich geltend machen. Zu diesen Kosten zählen unter anderem:

  • Zahnersatz, Brillen, Akupunktur und Physiotherapien
  • Rezeptfreie und homöophatische Arzneimittel, soweit ein Arzt sie verordnet hat
  • Rezeptgebühren
  • Hilfsmittel wie Spezialbetten oder Massagegeräte, allerdings nur mit ärztlichem Attest
  • Fahrten zur Behandlung oder zum Arzt
  • Nicht ersetzte Krankheitskosten aus dem Ausland
  • Trinkgelder an Pflegepersonal und Pflegekosten eines Verwandten im Altenheim
  • Kosten für eine Begleitperson eines hilflosen Angehörigen
  • uvm.

Das müssen Sie bei der steuerlichen Geltendmachung von Krankheitskosten beachten

Um die Krankheitskosten auf dem Mantelbogen Ihrer Steuererklärung überhaupt geltend machen zu können, müssen Sie für diese zunächst einen Erstattungsantrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt haben. Nur wenn daraufhin keine Erstattung stattgefunden hat, zählen die Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen. Egal, ob Sie Ihre Steuererklärung günstig machen lassen oder ob Sie sie selbst anfertigen, sammeln Sie alle krankheitsrelevanten Quittungen für das gesamte Jahr. Das erhöht Ihre Chance, mit dem Gesamtbetrag die Grenze für die zumutbare Eigenbelastung zu überschreiten. Zudem sollten Sie sich vor jeder Behandlung ein ärztliches Attest für deren Notwendigkeit ausstellen lassen. Dadurch werden die Kosten eher vom Finanzamt anerkannt. Prophylaktische, also vorsorgliche Behandlungen brauchen Sie übrigens erst gar nicht auf dem Mantelbogen aufzuführen, sie werden nicht als Krankheitskosten anerkannt.

Höhe der Einkünfte (Gesamtbetrag) bis 15.340,00 € über 15.340,00 € bis 51.130,00 € über 51.130,00 €
keine Kinder und Anwendung der Grundtabelle 5 % 6 % 7 %
keine Kinder und Anwendung derSplittingtabelle 4 % 5 % 6 %
ein oder zwei Kinder 2 % 3 % 4 %
drei oder mehr Kinder 1 % 1 % 2 %

Pauschbeträge

Pauschbeträge gibt es bis auf zwei Ausnahmen bei den Krankheitskosten nicht. Die Ausnahmen sind zum einen bei einer Behinderung ab 30 Grad und  zum anderen, wenn Sie in einem häuslichen Umfeld Menschen pflegen. Bei dem Pflege-Pauschbetrag reicht ein Pflegeanteil von 10% am Gesamtpflegeaufwand aus. Beim Pauschbetrag im Zusammenhang mit einer Behinderung können Sie aber auch höhere Kosten absetzen, wenn Sie diese durch Belege nachweisen können.

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