Steuerliche Erleichterungen für Behinderte

Da Menschen mit Behinderung nur begrenzt leistungsfähig sind, gesteht Ihnen der Gesetzgeber zahlreiche steuerliche Vergünstigungen zu, um diesen Nachteil so weit als möglich auszugleichen. Das gilt vor allem auch, weil eine Behinderung in den meisten Fällen auch zusätzliche Kosten bei der Lebensführung verursacht. Achten Sie daher darauf, alle steuerlichen Vergünstigungen in Ihrer Steuererklärung auszuschöpfen.

Was Sie tun müssen, um als Behinderter die steuerlichen Vorteile zu erhalten

Voraussetzung dafür, dass Sie steuerliche Vorteile wegen einer Behinderung in Anspruch nehmen dürfen, ist die amtliche Feststellung Ihrer Behinderung und deren Schwere. Diese Feststellung erfolgt durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Versorgungsamt. Dort müssen Sie einen Antrag auf Feststellung Ihrer Behinderung und bestimmter körperlicher Merkmale stellen und erhalten daraufhin eine entsprechende Bescheinigung sowie einen Behindertenausweis.

Diese Vergünstigungen können Behinderte bei der Steuererklärung erhalten

Behinderte haben Anspruch auf zahlreiche Vergünstigungen. Unter anderem wirken diese sich auf den Kinderfreibetrag, auf die Entfernungspauschale und die außergewöhnlichen Belastungen aus. Außerdem auch auf den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf und auf die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer.

Auch Gastfamilien, die Behinderte aufnehmen, erhalten steuerliche Vorteile. Alle Einnahmen, welche eine solche Familie für die Aufnahme des Behinderten erhält sowie Zahlungen des Behinderten an diese Familie sind seit 2009 steuerfrei. Ausgaben, die durch die Aufnahme eines Behinderten entstehen, können allerdings nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie die Einnahmen übersteigen.

Weitere Vergünstigungen für Behinderte machen sich zwar nicht in der Steuererklärung, wohl aber im täglichen Leben bemerkbar. So dürfen Behinderte mit bestimmten Merkmalen öffentliche Verkehrsmittel kostenlos oder stark verbilligt nutzen. Unter Umständen darf sogar eine Begleitperson kostenlos mitreisen, wenn die Notwendigkeit dafür amtlich festgestellt wurde. Das gilt teilweise sogar für Flüge innerhalb von Deutschland bei deutschen Fluggesellschaften.

Wichtig für Eltern behinderter Kinder

Auch die Eltern eines behinderten Kindes genießen unter bestimmten Umständen steuerliche Vergünstigungen. So können Sie zum Beispiel die Koste, die Ihnen für eine vollstationäre Unterbringung oder die Integration des Kindes als außergewöhnliche Belastungen absetzen, sofern das Kind über kein oder nur ein sehr geringes eigenes Vermögen hat. Zudem können auch die Kosten eines behindertengerechten Umbaus von Eltern als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings nur, wenn die Kosten höher sind als bei der überwiegenden Mehrheit der Steuerpflichtigen. Auch eine maßvolle Vermögensbildung ist einem behinderten Kind erlaubt. Dadurch wird der Anspruch der Eltern auf Anerkennung von geleisteten Unterhaltszahlung als außergewöhnliche Belastung nicht gefährdet.

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