Checklisten für die Steuerklassen

Bei der Wahl der eigenen Steuerklasse gibt es Einiges zu beachten. Vor allem, weil zum Beispiel durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse oder des Einkommens ein Wechsel der Steuerklasse finanziell sinnvoll oder auch zwingend notwendig werden kann. Die folgenden Checklisten für die Steuerklassen helfen Ihnen, herauszufinden, ob Sie die Klasse wechseln sollten oder sogar müssen.

Checklisten für die Steuerklassen – wann ein Wechsel finanziell Sinn macht

Haben Sie geheiratet, dann erfolgt automatisch ein Wechsel beider Ehegatten in die Steuerklasse 4. Diese muss jedoch nicht in jedem Fall die günstigste sein. Verdienen beide Partner in etwa gleich viel, können Sie in der Klasse 4 verbleiben und brauchen nichts zu unternehmen. Verdient jedoch ein Ehegatte deutlich weniger (als Faustregel kann man ein Verhältnis von 60 zu 40 annehmen), dann lohnt ein Wechsel in die Steuerklassenkombination 3/5. Der Partner mit der Klasse 5 hat, dann deutlich weniger Abzüge, der andere deutlich mehr. Insgesamt wirkt sich der Wechsel jedoch positiv auf das Haushaltseinkommen aus. Ehepaare dürfen die Klassenkombination übrigens jährlich wechseln.

Bekommen Sie als Alleinstehende Person ein Kind und dieses lebt dauerhaft in Ihrem Haushalt, dann sollten Sie, wenn Sie für dieses Kind auch Kindergeld beziehen, in die Steuerklasse 2 wechseln. Denn durch diese werden Sie durch einen zusätzlichen Jahresfreibetrag für Alleinerziehende deutlich besser finanziell entlastet als in der sonst für Alleinstehende geltenden Steuerklasse 1

Checklisten für die Steuerklassen – in diesen Fällen müssen Sie wechseln

Leben Sie dauerhaft von Ihrem Partner getrennt und möchte dieser die Steuerklasse wechseln, dann müssen Sie diesen Wechsel zwingend mit vollziehen. Sind Sie also bisher in den Klassen 3 und 5 gewesen und möchte Ihr Partner nach der Trennung in die Klasse 4, dann müssen auch Sie in die Klasse 4 wechseln.

Nach der Scheidung werden Sie wieder wie Alleinstehende behandelt, das heißt, Sie müssen entweder in die Klasse 1 wechseln, oder, wenn ein Kind vorhanden ist, eventuell in die Steuerklasse 2, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Spätestens im übernächsten Jahr nach dem Tod Ihres Ehegatten müssen Sie ebenfalls in die die Steuerklasse 1 oder 2 wechseln, da Sie auch dann wieder als alleinstehend gelten.

Diese Checklisten für die Steuerklassen können eine ausführliche Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater nicht ersetzen, die Ihnen für jeden individuellen Fall die beste Lösung nennen können. Schnelle und kompetente Antwort finden Sie hier.

 Sie fanden diesen Text hilfreich?

Dann machen Sie hier Ihre Steuererklärung in unter 5 Minuten.


© Copyright - taxbutler