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Steuererklärung für Medizinische Fachangestellte optimiert

Steuererklärung für Medizinische Fachangestellte optimiert

Medizinische Fachangestellte sind es gewohnt Ärzte bei der täglichen Arbeit entscheidend zu unterstützen. Du bist die rechte Hand des Arztes. Egal ob es um die Vorbereitung der Behandlung, Aufklärung der Patienten oder Arbeit im Labor geht – als medizinische Fachangestellte bist du die treibende Kraft und optimierst die Prozesse.

Die Steuererklärung ist auch ein medizinischer Eingriff, allerdings mit vielen steuerrechtlichen Komplikationen. Wir von taxbutler assistieren dich sehr gerne bei der Erstellung der Steuererklärung. Nur taxbutler hat eine steuerMatik für die Ausbildungsberufe entwickelt. Du als medizinische Fachangestellte hast es dir verdient dazu zu gehören. Wir fragen Dich nur nach den wirklich steuerlich relevanten Angaben und sagen dir auch wenn es reicht die steuerlichen Pauschalen anzusetzen.

Kurz zum Prinzip der Steuerrückerstattung. Der Grundbeitrag liegt bei Einkommen über 8.652,00 EUR. Das heißt: liegt dein Einkommen nicht über 8.652,00 EUR, zahlst du keine Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer und die Steuererklärung lohnt sich für dich auf jedem Fall. Du bekommst 100% der an das Finanzamt gezahlten Beträge zurück. Liegt dein Einkommen darüber, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer von eurem Brutto-Arbeitslohn ab und zahlt sie an das Finanzamt. Dein zu versteuerndes Einkommen kannst du durch verschiedene Positionen verringern. Nach diesen Positionen fragt taxbutler dich. Wir fragen aber nur die wenigen Dinge die für dich auch wirklich wichtig sind – das dauert weniger als 5 Minuten. Zum Beispiel kannst du dein Einkommen durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen reduzieren. Die Highlights dazu:

Entfernungspauschale: Setzen wir automatisch für Dich an. Die Entfernung können wir uns aus den Anschriften auf deiner Lohnsteuerkarte berechnen.

Werbungskosten: Es gilt der Grundsatz – alles was direkt mit der Arbeit zu tun hat kann abgesetzt werden. Beispielsweise Berufskleidung, Bewerbungskosten oder Fortbildungskosten. Das fotografieren der Belege macht aber nur Sinn wenn Ihr über €1.000 kommt, sonst ist es besser wenn wir von taxbutler für Euch die Werbungskostenpauschale in Höhe von €1.000 ansetzen. Die taxbutler steuerMatik garantiert dir diese Prüfung automatisch.

Umzugskosten: Setzen wir pauschal für Dich mit €764 an wenn Du diese Frage mit ja beantwortest. Nur wenn Du höhere Kosten hast solltest Du die Belege fotografieren.

Sonderkosten: Hierunter fallen verschiedene Versicherungen, danach fragen wir Dich und wie immer gilt – einfach ein Foto machen

Eine schnellere und einfachere Abgabe der Steuererklärung gibt es nicht. Einfach die Belege fotografieren. Den Rest macht die taxbutler steuerMatik inklusive der automatischen Berücksichtigung von allen steuerlich relevanten Pauschalen. Das ganze geht schnell, ist einfach und absolut sicher.

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Steuererklärung für Kfz Mechatroniker optimiert

Steuererklärung für Kfz Mechatroniker optimiert

Egal für welchen Schwerpunkt als Kfz Mechatroniker du dich entschieden hast.  Karosserietechnik, Motorradtechnik, Nutzfahrzeugtechnik, Personenkraftwagentechnik oder System- und Hochvolttechnik – handwerkliches Geschick und technisches Verständnis sind unabdingbar. Mit der Ausübung dieses Berufes bewegst du dich in den Fussstapfen von Michael Schuhmacher und Niki Lauda, die auch mit einer Ausbildung zum Kfz Mechaniker begonnen haben.

Damit du weiter mit Volldampf deinen Beruf und Freizeit genießen kannst plus eine optimale Steuerrückerstattung bekommst gibt es taxbutler. Nur taxbutler hat eine steuerMatik für die Ausbildungsberufe entwickelt. Du als Kfz Mechatroniker hast es dir verdient dazu zu gehören. Wir fragen Dich nur nach den wirklich steuerlich relevanten Angaben und sagen dir auch wenn es reicht die steuerlichen Pauschalen anzusetzen.

Zum Prinzip der Steuerrückerstattung. Der Grundbeitrag liegt bei Einkommen über 8.652,00 EUR. Das heißt: liegt euer Einkommen nicht über 8.652,00 EUR, zahlt ihr keine Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer und die Steuererklärung lohnt sich für euch auf jedem Fall, ihr bekommt 100% der an das Finanzamt gezahlten Beträge zurück. Liegt euer Einkommen darüber, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer von eurem Brutto-Arbeitslohn ab und zahlt sie an das Finanzamt. Euer zu versteuerndes Einkommen könnt ihr durch verschiedene Positionen verringern. Nach diesen Positionen fragt taxbutler euch. Wir fragen aber nur die wenigen Dinge die für euch auch wirklich wichtig sind – das dauert weniger als 5 Minuten. Zum Beispiel könnt Ihr euer Einkommen durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen reduzieren. Die Highlights dazu:

Entfernungspauschale: Setzen wir automatisch für Dich an. Die Entfernung können wir uns aus den Anschriften auf deiner Lohnsteuerkarte berechnen.

Werbungskosten: Es gilt der Grundsatz – alles was direkt mit der Arbeit zu tun hat kann abgesetzt werden. Beispielsweise Berufskleidung, Bewerbungskosten oder Fortbildungskosten. Das fotografieren der Belege macht aber nur Sinn wenn Ihr über €1.000 kommt, sonst ist es besser wenn wir von taxbutler für Euch die Werbungskostenpauschale in Höhe von €1.000 ansetzen. Die taxbutler steuerMatik garantiert dir diese Prüfung automatisch.

Umzugskosten: Setzen wir pauschal für Dich mit €764 an wenn Du diese Frage mit ja beantwortest. Nur wenn Du höhere Kosten hast solltest Du die Belege fotografieren.

Sonderkosten: Hierunter fallen verschiedene Versicherungen, danach fragen wir Dich und wie immer gilt – einfach ein Foto machen

Eine schnellere und einfachere Abgabe der Steuererklärung gibt es nicht. Einfach die Belege fotografieren. Den Rest macht die taxbutler steuerMatik inklusive der automatischen Berücksichtigung von allen steuerlich relevanten Pauschalen. Das ganze geht schnell, ist einfach und absolut sicher.

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Steuererklärung für Verkäuferin optimiert

Steuererklärung für Verkäuferin optimiert

Als Verkäuferin hast du ständigen Kontakt zum Kunden. Du führst hauptsächlich Verkaufs- und Beratungsgespräche. Ob Bekleidung, Elektronikartikel oder Nahrungsmittel – es liegt in deiner Hand, die Waren an den Mann oder die Frau zu bringen.  Ganz nach dem Motto „Der Kunden ist König“, ist Höflichkeit in diesem Beruf das oberste Gebot.

Wir von taxbutler behandeln Dich auch wie eine Königin oder einen König. Deshalb sollst Du mit deiner Steuererklärung ganz wenig zu tun haben und dich den schönen Dingen im Leben widmen. Nur taxbutler hat eine königliche steuerMatik für die Ausbildungsberufe entwickelt. Du als Verkäufer/-in hast es dir verdient dazu zu gehören. Wir von taxbutler wissen  was für Dich wichtige Angaben sind und weissen Dich darauf hin, genauso sagen wir dir wann es reicht die steuerlichen Pauschalen anzusetzen.

Der Grundbeitrag liegt bei Einkommen über 8.652,00 EUR. Das heißt: liegt euer Einkommen nicht über 8.652,00 EUR, zahlt ihr keine Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Liegt euer Einkommen darüber, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer von eurem Brutto-Arbeitslohn ab und zahlt sie an das Finanzamt. Euer Einkommen könnt ihr durch verschiedene Positionen verringern. Nach diesen Positionen fragt taxbutler euch. Wir fragen aber nur die wenigen Dinge die für euch auch wirklich wichtig sind – das dauert weniger als 5 Minuten.  Zum Beispiel könnt Ihr euer Einkommen durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen reduzieren.

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Werbungskosten: Es gilt der Grundsatz – alles was direkt mit der Arbeit zu tun hat kann abgesetzt werden. Beispielsweise Berufskleidung, Bewerbungskosten oder Fortbildungskosten. Das fotografieren der Belege macht aber nur Sinn wenn Ihr über €1.000 kommt, sonst ist es besser wenn wir von taxbutler für Euch die Werbungskostenpauschale in Höhe von €1.000 ansetzen.

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Steuererklärung für Einzelhandelskaufmann optimiert

Steuererklärung für Einzelhandelskaufmann optimiert

Einer der beliebtesten Ausbildungsberuf ist die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Jedes Jahr beginnen ca. 25.000 Auszubildende  den Beruf des Handelsmanger hinter den Kulissen.  Aktiv planst Du am Einkauf mit, bestellte die Ware und optimierst die Lagerlogistik. Darüber hinaus führst du Marktanalysen durch und planst darauf aufbauend, welche Produkte ins Sortiment aufgenommen werden sollten. Im Verkaufsraum bist Du auch ständig anzutreffen und die Nähe zum Kunden macht Dir Spass.

Wir von taxbutler helfen Dir das die Steuererklärung Dich dabei unterstützt, du weiter deinen Spass und viel Zeit hast plus schnell und sicher deine Steuererstattung zurückbekommst. Nur taxbutler hat eine steuerMatik für die Ausbildungsberufe entwickelt. Du als Einzelhandelsfrau/-mann gehörst dazu. Das ermöglicht es uns Dir genau zu sagen was für Dich wichtige Angaben sind und wann es reicht die steuerlichen Pauschalen anzusetzen.

Der Grundbeitrag liegt bei Einkommen über 8.652,00 EUR. Das heißt: liegt euer Einkommen nicht über 8.652,00 EUR, zahlt ihr keine Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Liegt euer Einkommen darüber, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer von eurem Brutto-Arbeitslohn ab und zahlt sie an das Finanzamt. Euer Einkommen könnt ihr durch verschiedene Positionen verringern. Nach diesen Positionen fragt taxbutler euch. Wir fragen aber nur die wenigen Dinge die für euch auch wirklich wichtig sind – das dauert weniger als 5 Minuten.  Zum Beispiel könnt Ihr euer Einkommen durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen reduzieren.

Die Highlights:

Umzugskosten: Setzen wir pauschal für Dich mit €764 an wenn Du diese Frage mit ja beantwortest. Nur wenn Du höhere Kosten hast solltest Du die Belege fotografieren

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Sonderkosten: Hierunter fallen verschiedene Versicherungen, danach fragen wir Dich und wie immer gilt – einfach ein Foto

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Steuererklärung für Beamte optimiert

Steuererklärung für Beamte optimiert

In Deutschland gibt es 1,8 Millionen Beamte und es sind aktuell knapp 160.000 Stellen unbesetzt. Das ist eine Entwicklung die vor 200 Jahren bei der Gründung des Berufsbeamtentums niemand absehen konnte. Das Berufsbeamtentum hat von seiner Grundidee her höchst fortschrittliche Züge getragen hat – die Beamten waren einst eine kleine Kerntruppe des modernen Staats. Sie waren vor zweihundert Jahren die neue Macht im Staat, die Gegenmacht zum Adel. Die Beamtenschaft war in ihren Anfängen liberal, aufklärerisch, reformerisch. Aber aus einer aufklärerischen Macht wurde dann ein autoritär-obrigkeitsstaatlicher Apparat, der in der Weimarer Republik und in der jungen Bundesrepublik so tat, als stünde über der Demokratie und dem Parlamentarismus noch etwas Höheres: der Staat selbst. Viele Reformen sind in den letzten Jahren im Sand verlaufen. Heute sind es oft die Beamtenvertreter selbst, die Reformen fordern. Leistungsorientierte Bezahlung und mehr Flexibilität fordern die Beamten immer lauter. Sie wollen das der öffentliche Dienst beweglicher und mobiler wird, Ausstiege aus dem Beamtentum in die Privatwirtschaft und Wechsel aus der Privatwirtschaft in das Beamtentum sollen vereinfacht werden.  Auf der Beamtentagung 2018 in Köln  haben wir vielleicht den Auftakt zu einer evolutionären Revolution erlebt. Wir werden sehen wie die große Koalition mit dieser großen Aufgabe umgeht.

Eine schnelle und einfache Reform für Beamten ist die Abgabe der Steuererklärung mit taxbutler.  Einfach die Belege fotografieren. Den Rest macht die taxbutler steuerMatik inklusive der automatischen Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Wir prüfen online die Steuererklärung und sagen ob und welche Belege wir benötigen. Selbstverständlich werden dabei die steuerlichen Besonderheiten für Beamten wie zum Beispiel die Ausgaben für die Weiterbildung und etwaige Arbeitsmittel berücksichtigt. Das ganze geht schnell, ist einfach und absolut sicher.

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Steuererklärung, das lässt sich absetzen

Steuererklärung: Das lässt sich absetzen

„Das kann man doch von der Steuer absetzen!“ Hören Sie es auch ständig, wissen aber gar nicht so genau, was es damit auf sich hat? Kein Problem. Wir erklären Ihnen, wie und was Sie absetzen können. Denn entgehen lassen sollten Sie sich die aus Ihrer Steuererklärung resultierenden finanziellen Vorteile nicht – es geht um bares Geld.

„Von der Steuer absetzen“, das heißt, dass sie bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung auflisten können und diese von Ihren Einnahmen abgezogen werden. Nur auf den Betrag, der übrig bleibt, werden Steuern erhoben. Kaum jemand weiß jedoch genau darüber Bescheid, was alles von der Steuer absetzbar ist: Oft gibt es große Verwunderung darüber, wie sehr es sich lohnt, Belege aufzuheben. Damit Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung nicht mehr im Dunkeln tappen und sich alle Vergünstigungen sichern können, folgend eine Übersicht über die wichtigsten Posten, die sich absetzen lassen.

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Alles, was in und um das Haus anfällt, sei es Gartenarbeit, Putzarbeit oder sogar Kinderbetreuung, zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Wenn Sie hierfür externe Dienstleister beauftragen, diese Arbeiten für Sie zu verrichten, können Sie dies von der Steuer absetzen. Dem Staat geht es hierbei darum, Schwarzarbeit einzudämmen. Denn nur, wenn Sie den Lohn überweisen, und nicht in bar bezahlen, haben Sie Anspruch auf die Vergünstigungen. Der Staat profitiert davon, dass ihm keine Mehrwertsteuer entgeht und für Sie lohnt es sich bei der Steuererklärung. Absetzbar sind unter anderem:

  • Reinigungsarbeiten
  • Gartenarbeiten
  • Kranken-/Altenpflege
  • Küchenarbeiten, z.B. Kochen
  • Kinderbetreuung, z.B. durch ein Au-Pair
  • Handwerkliche Arbeiten am/im Haus

Tipp: Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob die Dienstleistung absetzbar ist.

2. Bewerbungskosten

Was ebenfalls für viele neu sein dürfte: Bewerbungskosten können Sie ebenfalls gegenüber dem Fiskus geltend machen. Wenn Sie sich auf einen neuen Job bewerben und dafür z.B. in eine andere Stadt reisen oder aufwändige neue Bewerbungsfotos machen, können Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Dabei können Sie wirklich alles, was Sie für die Bewerbung ausgeben, geltend machen. Sei es das Briefpapier, auf welches Sie ihr Anschreiben drucken, der Umschlag, in den Sie ihre Unterlagen stecken, oder die Briefmarke, die Sie darauf kleben. Für eine postalische Bewerbung mit Bewerbungsmappe können Sie eine Pauschale von 8,70 Euro aufschreiben, wenn Sie nicht alles einzeln auflisten wollen. Aber auch für eine Online-Bewerbung erhalten Sie je Bewerbung 2,55 Euro Steuervergünstigung. In einem Jahr, in dem Sie sich oft bewerben, kann es also durchaus lohnenswert sein, dies zu protokollieren und geltend zu machen. Und das, selbstverständlich, unabhängig davon, ob Ihre Bewerbungen Erfolg hatten. Tipp: Welche Bewerbungskosten im Detail absetzbar sind, lesen Sie hier.

Bewerbungskosten fallen unter die sogenannten „Werbungskosten“. Auch eine berufsbedingte Zweitwohnung oder ein Umzug hin zum neuen Job kostet Geld und wird steuerlich begünstigt, indem Sie die Kosten hierfür absetzen dürfen. Selbst Fahrten zur Arbeit oder die Unfallkosten, die Ihnen auf einer dieser Fahrten entstanden sind, zählen dazu, genau wie Kosten für Berufsbekleidung, Fortbildungen, Gewerkschaftsbeiträge oder Honorare für einen Anwalt, wenn es Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber gibt. Bei den Werbungskosten rechnet das Finanzamt automatisch mit der sogenannten Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, auch wenn Sie nichts angeben. Sollten Ihre Kosten oberhalb dieser Marke liegen, lohnt es sich, alles einzeln aufzulisten.

3. Versicherungen

Viele Versicherungsbeiträge können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Die Kosten für Versicherungen gehören bei der Steuererklärung in den Bereich der Sonderausgaben. Genau wie Altersvorsorgebeiträge, Unterhaltszahlungen, Kirchensteuer oder Spenden können Sie die Versicherungsgebühren hier auflisten und von Ihren Einnahmen abziehen lassen. Die Beiträge der folgenden Versicherungen können Sie geltend machen:

  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung

All diese Beiträge fallen unter die sogenannten „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, daneben gibt es noch den Bereich der „Altersvorsorgeaufwendungen“.

Tipp: In dieser Anleitung wird erklärt, wo Sie die Versicherungen in der Steuererklärung angeben können.

4. Arbeitszimmer

Wenn Sie sich in Ihrer Privatwohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, kann dies ebenfalls unter die Werbungskosten fallen und Ihnen damit steuerliche Vergünstigungen verschaffen. Die Bedingung dafür ist, dass Sie an Ihrer Arbeitsstelle keinen eigenen Arbeitsplatz haben und deshalb gezwungen sind, zu Hause nachzuarbeiten. Lehrer sind ein prominentes Beispiel für eine Berufsgruppe, bei der das fast immer der Fall ist. Unterricht vorbereiten oder Klausuren korrigieren muss, da kaum ein Lehrer in der Schule sein eigenes Büro hat, meist zuhause erfolgen. Für Freiberufler wie beispielsweise Journalisten gilt das sogar für den vollen Kostenumfang des Arbeitszimmers. Ein Arbeitnehmer darf maximal 1.250 Euro jährlich absetzen, hat er sich zu Hause sein eigenes Büro eingerichtet. Kosten für Miete, Strom, Beleuchtung Heizung, Einrichtung oder Renovierung können hier aufgelistet werden.

Tipp: Worauf bei der Arbeitszimmer-Angabe zu achten ist, wird Ihnen hier erklärt.

Abgabetermin

Kosten für die Doppelte Haushaltsführung – Wie in der Steuererklärung angeben?

Kosten für die Doppelte Haushaltsführung – Wie in der Steuererklärung angeben?

Endlich eine Beförderung, das wurde ja aber auch Zeit! Und anschließend gleich die böse Überraschung: Sie müssen jetzt 300 Kilometer weit entfernt von Ihrem bisherigen Arbeitsplatz und von Ihrer Wohnung arbeiten. Jetzt ist guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer. Denn wer nicht jeden Tag insgesamt 600 Kilometer pendeln möchte, dem bleibt nichts übrig, als sich am neuen Beschäftigungsort eine zweite Wohnung zu nehmen. Na prima – und schon ist die dicke Gehaltserhöhung, die mit der Beförderung einhergeht futsch – oder? Nicht unbedingt, denn der Fiskus erkennt es an, wenn Sie sich dermaßen für Ihre Arbeit einsetzen und räumt Ihnen die Möglichkeit ein, die Kosten für eine solche, sogenannte Doppelte Haushaltsführung in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Das erfolgt dann auf der Anlage N zur Steuererklärung, natürlich unter „Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung“, bei den Werbungskosten.

Seit dem Steuerjahr 2014 dürfen diese Aufwendungen monatlich aber höchstens 1.000 Euro betragen, alles was darüber liegt, interessiert das Finanzamt schlicht nicht mehr. Zu den Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, die Sie in der Einkommensteuererklärung angeben können, zählen alle Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Zweitwohnung entstehen, wie etwa Miete und Nebenkosten, aber auch die Fahrtkosten für die wöchentliche Heimfahrt zu Ihren Lieben.

Womit wir beim Thema wären: Voraussetzung für das Absetzen der Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung ist es nämlich, dass Sie weiterhin einen Hauptwohnsitz führen, an dem sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet, ansonsten erkennt das Finanzamt die Aufwendungen für Doppelte Haushaltsführung nämlich nicht an. Das ganze funktioniert aber dafür auch umgekehrt. Wenn Sie also aus privaten Gründen Ihren Hauptwohnsitz woanders hin verlegen und die alte Wohnung als Zweitwohnsitz behalten, um weiterhin unter der Woche dort zu arbeiten, können Sie ebenfalls Kosten für die Doppelte Haushaltsführung in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wie immer sind dem Finanzamt bei der Steuererklärung die Belege wichtig, mit denen Sie Ihre Kosten beweisen können. Die Umzugskosten und Möblierungskosten der Zweitwohnung können Sie übrigens in tatsächlicher Höhe ansetzen.

TIP: Achten Sie dabei darauf, dass gerade beim Inventar der Bruttobetrag von 410 Euro pro Einrichtungsgegenstand nicht überschritten wird, denn dann können Sie die Kosten noch im ersten Jahr komplett ansetzen.

Kindergartenbeitrag

Der Kindergartenbeitrag und die Steuererklärung – Wohin damit?

Der Kindergartenbeitrag und die Steuererklärung – Wohin damit?

Eltern haben es schwer. Nachdem der Nachwuchs die ersten Jahre zu Hause im heimischen Nest verbracht hat, wird es Zeit für Mama oder Papa, wieder arbeiten zu gehen – obwohl das ja aufgrund der üppigen Unterstützung des Staates für junge Familien eigentlich gar nicht nötig wäre. Aber man will sich ja schließlich auch persönlich verwirklichen, was für eine Rolle spielt da schon schnöder Mammon?

Nun, kaum hat man einen Kindergartenplatz für den lieben Sprössling gefunden, spielt das liebe Geld dann doch wieder eine Rolle. Denn von einem kostenlosen Kindergartenplatz können viele Eltern nur träumen. Monatlich sind die Kindergartenbeiträge dann erst einmal aus eigener Tasche zu berappen, was bei manchen Einrichtungen wirklich kein Vergnügen ist. Besucht das Kind den Kindergarten den ganzen Tag und wird dort auch noch verpflegt, wird es natürlich nochmals teurer.

Und nun die Frage aller Fragen: Wie bringt man den Kindergartenbeitrag in der Einkommensteuererklärung unter, sodass er sich steuermindernd bemerkbar macht und man vielleicht zumindest einen Teil des Geldes vom Staat über eine Steuerrückerstattung zurückbekommt? Nun, so schwer ist das gar nicht. Denn der Kindergartenbeitrag zählt zu den sogenannten Kinderbetreuungskosten und kann in der Steuererklärung in der Anlage Kind auf der dritten Seite eingetragen werden. Aber Deutschland wäre nicht Deutschland, gäbe es dafür nicht einige Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Zunächst müssen man berechtigt sein, für das betroffenen Kind Kindergeld zu beziehen oder einen Freibetrag zu erhalten. Das Kind dar das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es sei denn, es hat eine körperliche oder geistige Behinderung, die auch danach eine Betreuung nötig machen. Das Kind muss natürlich auch im Haushalt leben, dabei ist es maßgebend, wo es gemeldet ist, falls man geschieden ist oder getrennt lebt. Es dürfen nur zwei Drittel der Kosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden, höchstens allerdings 4.000 Euro jährlich. So bekommt man also zumindest einen Teil des Kindergartenbeitrags über die Einkommensteuererklärung zurück.

Aber Vorsicht, nur die Kosten für die tatsächliche Betreuung gelten als Sonderausgaben. Isst das Kind auch im Kindergarten, dann bezahlt man das aus eigener Tasche. Daher ist es wichtig, zusammen mit der Einkommensteuererklärung einen Beleg einzureichen, aus dem hervorgeht, das der gezahlte Betrag ausschließlich Betreuungskosten enthält. Oder das Essensgeld muss zumindest separat ausgewiesen sein, um eine Abgrenzung schaffen zu können. Sonst gibt es vom Fiskus nämlich gar nichts!

Belege

Ab 2017 endlich die Steuererklärung ganz ohne Belege? – Nicht ganz, aber fast!

Ab 2017 endlich die Steuererklärung ganz ohne Belege? – Nicht ganz, aber fast!

Millionen Steuerpflichtige sehnen sich schon seit Jahren, ja Jahrzehnten danach: Die Einkommensteuererklärung ganz ohne Belege. Im Jahr 2018 ist sie Wirklichkeit geworden. Schon seit Jahren versuchen ja die Finanzbehörden, die Bürger davon zu überzeugen, Ihre Steuererklärung nicht mehr in Papierform, sondern auf elektronischem Wege einzureichen. Zum Beispiel über das ELSTER-Portal, das bei der Bevölkerung auch regen Zuspruch findet und immer häufiger genutzt wird. Papierbelege, etwa für die Werbungskosten, mussten bislang dennoch per Post nachgereicht oder beim zuständigen Finanzamt des Vertrauens abgegeben werden.

Damit ist nun aber Schluss. Wer nun aber denkt, das lästige Sammeln der Belege übers Jahr und deren hektisches Sortierung kurz vor dem Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung habe ein Ende, der ist leider auf dem Holzweg. Denn auch wenn von den Finanzbehörden der Länder festgelegt wurde, dass ab 2016 keine Papierbelege mehr eingereicht werden müssen, können Sie dennoch nicht einfach alles in Ihrer Steuererklärung eintragen, was Ihnen eine Rückerstattung verspricht. Denn auch in Zukunft dürfen die Finanzämter die nötigen Belege nachfordern, wenn Ihnen an der Steuererklärung irgendetwas „spanisch“ vorkommt.

Die Zeiten der Schuhkartons voller Zettel und Rechnungen ist also leider noch nicht vorüber und es empfiehlt sich dennoch, die Belege zu sortieren, damit man auf alle Rückfragen des Fiskus schnell und korrekt die passende Antwort liefern kann. Zu früh gefreut also. Aber lieber Belege nachreichen, als ewig auf die dicke Rückerstattung warten. Der Hintergrund der ganzen Aktion ist es im Übrigen, dass die Finanzbehörden die vollkommen elektronische Verarbeitung der Steuererklärung vorantreiben möchte. Schon jetzt wird ein gutes Teil der Erklärungen vollautomatisch bearbeitet, dieser Anteil soll jedoch noch viel weiter steigen. Auch die Bescheide zur Einkommensteuererklärung sollen in naher Zukunft elektronisch ergehen – man möchte beim Fiskus dadurch ordentlich Porto- und Papierkosten sparen, was ziemlich löblich ist.

Was ist nun aber, wenn man so gar nicht technikaffin ist, wenn der Computer den Feind darstellt und man seine Einkommensteuererklärung immer noch am liebsten mit dem Füllhalter ausfüllt und persönlich zum Amt bringt? Auch das ist weiterhin möglich, auch wenn es wohl bald nicht mehr gerne gesehen wird. Wer möchte schon den netten Finanzbeamten dabei stören, wie er seinem Computer dabei zuschaut, wie er unsere Einkommensteuererklärung bearbeitet?

Mit taxbutler haben Sie die Lösung. Sie machen nur ein paar wenige Fotos aus der App mit Ihrem Smartphone. taxbutler macht daraus Ihre Steuererklärung, errechnet Ihre Erstattung und Sie können die Steuererklärung online und mit dem vom Finanzamt bevorzugten Verfahren direkt an Ihr Finanzamt mit einem klick senden.

Unterlagen zur Steuererklärung

Welche Unterlagen benötige ich für meine Steuererklärung?

In jedem Fall benötigen Sie Ihre Nachweise über Ihre Einkünfte und dann alle steuerlich relevanten Ausgaben. Sie sollten wissen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist und Ihre Steuernummer sowie Ihre Identifikationsnummer haben. Geben Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung ab, oder haben Sie den Wohnort und damit das zuständige Finanzamt gewechselt, müssen Sie keine Steuernummer eintragen.

Welche Unterlagen grundsätzlich steuerlich relevant sein können, erfahren Sie in unserer Checkliste.

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Steuererklärung für Medizinische Fachangestellte optimiert

Steuererklärung für Medizinische Fachangestellte optimiert

Medizinische Fachangestellte sind es gewohnt Ärzte bei der täglichen Arbeit entscheidend zu unterstützen. Du bist die rechte Hand des Arztes. Egal ob es um die Vorbereitung der Behandlung, Aufklärung der Patienten oder Arbeit im Labor geht – als medizinische Fachangestellte bist du die treibende Kraft und optimierst die Prozesse.

Die Steuererklärung ist auch ein medizinischer Eingriff, allerdings mit vielen steuerrechtlichen Komplikationen. Wir von taxbutler assistieren dich sehr gerne bei der Erstellung der Steuererklärung. Nur taxbutler hat eine steuerMatik für die Ausbildungsberufe entwickelt. Du als medizinische Fachangestellte hast es dir verdient dazu zu gehören. Wir fragen Dich nur nach den wirklich steuerlich relevanten Angaben und sagen dir auch wenn es reicht die steuerlichen Pauschalen anzusetzen.

Kurz zum Prinzip der Steuerrückerstattung. Der Grundbeitrag liegt bei Einkommen über 8.652,00 EUR. Das heißt: liegt dein Einkommen nicht über 8.652,00 EUR, zahlst du keine Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer und die Steuererklärung lohnt sich für dich auf jedem Fall. Du bekommst 100% der an das Finanzamt gezahlten Beträge zurück. Liegt dein Einkommen darüber, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer von eurem Brutto-Arbeitslohn ab und zahlt sie an das Finanzamt. Dein zu versteuerndes Einkommen kannst du durch verschiedene Positionen verringern. Nach diesen Positionen fragt taxbutler dich. Wir fragen aber nur die wenigen Dinge die für dich auch wirklich wichtig sind – das dauert weniger als 5 Minuten. Zum Beispiel kannst du dein Einkommen durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen reduzieren. Die Highlights dazu:

Entfernungspauschale: Setzen wir automatisch für Dich an. Die Entfernung können wir uns aus den Anschriften auf deiner Lohnsteuerkarte berechnen.

Werbungskosten: Es gilt der Grundsatz – alles was direkt mit der Arbeit zu tun hat kann abgesetzt werden. Beispielsweise Berufskleidung, Bewerbungskosten oder Fortbildungskosten. Das fotografieren der Belege macht aber nur Sinn wenn Ihr über €1.000 kommt, sonst ist es besser wenn wir von taxbutler für Euch die Werbungskostenpauschale in Höhe von €1.000 ansetzen. Die taxbutler steuerMatik garantiert dir diese Prüfung automatisch.

Umzugskosten: Setzen wir pauschal für Dich mit €764 an wenn Du diese Frage mit ja beantwortest. Nur wenn Du höhere Kosten hast solltest Du die Belege fotografieren.

Sonderkosten: Hierunter fallen verschiedene Versicherungen, danach fragen wir Dich und wie immer gilt – einfach ein Foto machen

Eine schnellere und einfachere Abgabe der Steuererklärung gibt es nicht. Einfach die Belege fotografieren. Den Rest macht die taxbutler steuerMatik inklusive der automatischen Berücksichtigung von allen steuerlich relevanten Pauschalen. Das ganze geht schnell, ist einfach und absolut sicher.

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Steuererklärung für Kfz Mechatroniker optimiert

Steuererklärung für Kfz Mechatroniker optimiert

Egal für welchen Schwerpunkt als Kfz Mechatroniker du dich entschieden hast.  Karosserietechnik, Motorradtechnik, Nutzfahrzeugtechnik, Personenkraftwagentechnik oder System- und Hochvolttechnik – handwerkliches Geschick und technisches Verständnis sind unabdingbar. Mit der Ausübung dieses Berufes bewegst du dich in den Fussstapfen von Michael Schuhmacher und Niki Lauda, die auch mit einer Ausbildung zum Kfz Mechaniker begonnen haben.

Damit du weiter mit Volldampf deinen Beruf und Freizeit genießen kannst plus eine optimale Steuerrückerstattung bekommst gibt es taxbutler. Nur taxbutler hat eine steuerMatik für die Ausbildungsberufe entwickelt. Du als Kfz Mechatroniker hast es dir verdient dazu zu gehören. Wir fragen Dich nur nach den wirklich steuerlich relevanten Angaben und sagen dir auch wenn es reicht die steuerlichen Pauschalen anzusetzen.

Zum Prinzip der Steuerrückerstattung. Der Grundbeitrag liegt bei Einkommen über 8.652,00 EUR. Das heißt: liegt euer Einkommen nicht über 8.652,00 EUR, zahlt ihr keine Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer und die Steuererklärung lohnt sich für euch auf jedem Fall, ihr bekommt 100% der an das Finanzamt gezahlten Beträge zurück. Liegt euer Einkommen darüber, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer von eurem Brutto-Arbeitslohn ab und zahlt sie an das Finanzamt. Euer zu versteuerndes Einkommen könnt ihr durch verschiedene Positionen verringern. Nach diesen Positionen fragt taxbutler euch. Wir fragen aber nur die wenigen Dinge die für euch auch wirklich wichtig sind – das dauert weniger als 5 Minuten. Zum Beispiel könnt Ihr euer Einkommen durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen reduzieren. Die Highlights dazu:

Entfernungspauschale: Setzen wir automatisch für Dich an. Die Entfernung können wir uns aus den Anschriften auf deiner Lohnsteuerkarte berechnen.

Werbungskosten: Es gilt der Grundsatz – alles was direkt mit der Arbeit zu tun hat kann abgesetzt werden. Beispielsweise Berufskleidung, Bewerbungskosten oder Fortbildungskosten. Das fotografieren der Belege macht aber nur Sinn wenn Ihr über €1.000 kommt, sonst ist es besser wenn wir von taxbutler für Euch die Werbungskostenpauschale in Höhe von €1.000 ansetzen. Die taxbutler steuerMatik garantiert dir diese Prüfung automatisch.

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Sonderkosten: Hierunter fallen verschiedene Versicherungen, danach fragen wir Dich und wie immer gilt – einfach ein Foto machen

Eine schnellere und einfachere Abgabe der Steuererklärung gibt es nicht. Einfach die Belege fotografieren. Den Rest macht die taxbutler steuerMatik inklusive der automatischen Berücksichtigung von allen steuerlich relevanten Pauschalen. Das ganze geht schnell, ist einfach und absolut sicher.

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Steuererklärung für Verkäuferin optimiert

Steuererklärung für Verkäuferin optimiert

Als Verkäuferin hast du ständigen Kontakt zum Kunden. Du führst hauptsächlich Verkaufs- und Beratungsgespräche. Ob Bekleidung, Elektronikartikel oder Nahrungsmittel – es liegt in deiner Hand, die Waren an den Mann oder die Frau zu bringen.  Ganz nach dem Motto „Der Kunden ist König“, ist Höflichkeit in diesem Beruf das oberste Gebot.

Wir von taxbutler behandeln Dich auch wie eine Königin oder einen König. Deshalb sollst Du mit deiner Steuererklärung ganz wenig zu tun haben und dich den schönen Dingen im Leben widmen. Nur taxbutler hat eine königliche steuerMatik für die Ausbildungsberufe entwickelt. Du als Verkäufer/-in hast es dir verdient dazu zu gehören. Wir von taxbutler wissen  was für Dich wichtige Angaben sind und weissen Dich darauf hin, genauso sagen wir dir wann es reicht die steuerlichen Pauschalen anzusetzen.

Der Grundbeitrag liegt bei Einkommen über 8.652,00 EUR. Das heißt: liegt euer Einkommen nicht über 8.652,00 EUR, zahlt ihr keine Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Liegt euer Einkommen darüber, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer von eurem Brutto-Arbeitslohn ab und zahlt sie an das Finanzamt. Euer Einkommen könnt ihr durch verschiedene Positionen verringern. Nach diesen Positionen fragt taxbutler euch. Wir fragen aber nur die wenigen Dinge die für euch auch wirklich wichtig sind – das dauert weniger als 5 Minuten.  Zum Beispiel könnt Ihr euer Einkommen durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen reduzieren.

Die Highlights:

Entfernungspauschale: Setzen wir automatisch für Dich an. Die Entfernung können wir uns aus den Anschriften auf deiner Lohnsteuerkarte berechnen.

Werbungskosten: Es gilt der Grundsatz – alles was direkt mit der Arbeit zu tun hat kann abgesetzt werden. Beispielsweise Berufskleidung, Bewerbungskosten oder Fortbildungskosten. Das fotografieren der Belege macht aber nur Sinn wenn Ihr über €1.000 kommt, sonst ist es besser wenn wir von taxbutler für Euch die Werbungskostenpauschale in Höhe von €1.000 ansetzen.

Umzugskosten: Setzen wir pauschal für Dich mit €764 an wenn Du diese Frage mit ja beantwortest. Nur wenn Du höhere Kosten hast solltest Du die Belege fotografieren

Sonderkosten: Hierunter fallen verschiedene Versicherungen, danach fragen wir Dich und wie immer gilt – einfach ein Foto

Eine schnellere und einfachere Abgabe der Steuererklärung gibt es nicht.  Einfach die Belege fotografieren. Den Rest macht die taxbutler steuerMatik inklusive der automatischen Berücksichtigung von Werbungskosten. Das ganze geht schnell, ist einfach und absolut sicher.

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Steuererklärung für Einzelhandelskaufmann optimiert

Steuererklärung für Einzelhandelskaufmann optimiert

Einer der beliebtesten Ausbildungsberuf ist die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Jedes Jahr beginnen ca. 25.000 Auszubildende  den Beruf des Handelsmanger hinter den Kulissen.  Aktiv planst Du am Einkauf mit, bestellte die Ware und optimierst die Lagerlogistik. Darüber hinaus führst du Marktanalysen durch und planst darauf aufbauend, welche Produkte ins Sortiment aufgenommen werden sollten. Im Verkaufsraum bist Du auch ständig anzutreffen und die Nähe zum Kunden macht Dir Spass.

Wir von taxbutler helfen Dir das die Steuererklärung Dich dabei unterstützt, du weiter deinen Spass und viel Zeit hast plus schnell und sicher deine Steuererstattung zurückbekommst. Nur taxbutler hat eine steuerMatik für die Ausbildungsberufe entwickelt. Du als Einzelhandelsfrau/-mann gehörst dazu. Das ermöglicht es uns Dir genau zu sagen was für Dich wichtige Angaben sind und wann es reicht die steuerlichen Pauschalen anzusetzen.

Der Grundbeitrag liegt bei Einkommen über 8.652,00 EUR. Das heißt: liegt euer Einkommen nicht über 8.652,00 EUR, zahlt ihr keine Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Liegt euer Einkommen darüber, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer von eurem Brutto-Arbeitslohn ab und zahlt sie an das Finanzamt. Euer Einkommen könnt ihr durch verschiedene Positionen verringern. Nach diesen Positionen fragt taxbutler euch. Wir fragen aber nur die wenigen Dinge die für euch auch wirklich wichtig sind – das dauert weniger als 5 Minuten.  Zum Beispiel könnt Ihr euer Einkommen durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen reduzieren.

Die Highlights:

Umzugskosten: Setzen wir pauschal für Dich mit €764 an wenn Du diese Frage mit ja beantwortest. Nur wenn Du höhere Kosten hast solltest Du die Belege fotografieren

Entfernungspauschale: Setzen wir automatisch für Dich an. Die Entfernung können wir uns aus den Anschriften auf deiner Lohnsteuerkarte berechnen.

Sonderkosten: Hierunter fallen verschiedene Versicherungen, danach fragen wir Dich und wie immer gilt – einfach ein Foto

Eine schnellere und einfachere Abgabe der Steuererklärung gibt es nicht.  Einfach die Belege fotografieren. Den Rest macht die taxbutler steuerMatik inklusive der automatischen Berücksichtigung von Werbungskosten. Das ganze geht schnell, ist einfach und absolut sicher.

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Steuererklärung für Beamte optimiert

Steuererklärung für Beamte optimiert

In Deutschland gibt es 1,8 Millionen Beamte und es sind aktuell knapp 160.000 Stellen unbesetzt. Das ist eine Entwicklung die vor 200 Jahren bei der Gründung des Berufsbeamtentums niemand absehen konnte. Das Berufsbeamtentum hat von seiner Grundidee her höchst fortschrittliche Züge getragen hat – die Beamten waren einst eine kleine Kerntruppe des modernen Staats. Sie waren vor zweihundert Jahren die neue Macht im Staat, die Gegenmacht zum Adel. Die Beamtenschaft war in ihren Anfängen liberal, aufklärerisch, reformerisch. Aber aus einer aufklärerischen Macht wurde dann ein autoritär-obrigkeitsstaatlicher Apparat, der in der Weimarer Republik und in der jungen Bundesrepublik so tat, als stünde über der Demokratie und dem Parlamentarismus noch etwas Höheres: der Staat selbst. Viele Reformen sind in den letzten Jahren im Sand verlaufen. Heute sind es oft die Beamtenvertreter selbst, die Reformen fordern. Leistungsorientierte Bezahlung und mehr Flexibilität fordern die Beamten immer lauter. Sie wollen das der öffentliche Dienst beweglicher und mobiler wird, Ausstiege aus dem Beamtentum in die Privatwirtschaft und Wechsel aus der Privatwirtschaft in das Beamtentum sollen vereinfacht werden.  Auf der Beamtentagung 2018 in Köln  haben wir vielleicht den Auftakt zu einer evolutionären Revolution erlebt. Wir werden sehen wie die große Koalition mit dieser großen Aufgabe umgeht.

Eine schnelle und einfache Reform für Beamten ist die Abgabe der Steuererklärung mit taxbutler.  Einfach die Belege fotografieren. Den Rest macht die taxbutler steuerMatik inklusive der automatischen Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Wir prüfen online die Steuererklärung und sagen ob und welche Belege wir benötigen. Selbstverständlich werden dabei die steuerlichen Besonderheiten für Beamten wie zum Beispiel die Ausgaben für die Weiterbildung und etwaige Arbeitsmittel berücksichtigt. Das ganze geht schnell, ist einfach und absolut sicher.

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Steuererklärung, das lässt sich absetzen

Steuererklärung: Das lässt sich absetzen

„Das kann man doch von der Steuer absetzen!“ Hören Sie es auch ständig, wissen aber gar nicht so genau, was es damit auf sich hat? Kein Problem. Wir erklären Ihnen, wie und was Sie absetzen können. Denn entgehen lassen sollten Sie sich die aus Ihrer Steuererklärung resultierenden finanziellen Vorteile nicht – es geht um bares Geld.

„Von der Steuer absetzen“, das heißt, dass sie bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung auflisten können und diese von Ihren Einnahmen abgezogen werden. Nur auf den Betrag, der übrig bleibt, werden Steuern erhoben. Kaum jemand weiß jedoch genau darüber Bescheid, was alles von der Steuer absetzbar ist: Oft gibt es große Verwunderung darüber, wie sehr es sich lohnt, Belege aufzuheben. Damit Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung nicht mehr im Dunkeln tappen und sich alle Vergünstigungen sichern können, folgend eine Übersicht über die wichtigsten Posten, die sich absetzen lassen.

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Alles, was in und um das Haus anfällt, sei es Gartenarbeit, Putzarbeit oder sogar Kinderbetreuung, zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Wenn Sie hierfür externe Dienstleister beauftragen, diese Arbeiten für Sie zu verrichten, können Sie dies von der Steuer absetzen. Dem Staat geht es hierbei darum, Schwarzarbeit einzudämmen. Denn nur, wenn Sie den Lohn überweisen, und nicht in bar bezahlen, haben Sie Anspruch auf die Vergünstigungen. Der Staat profitiert davon, dass ihm keine Mehrwertsteuer entgeht und für Sie lohnt es sich bei der Steuererklärung. Absetzbar sind unter anderem:

  • Reinigungsarbeiten
  • Gartenarbeiten
  • Kranken-/Altenpflege
  • Küchenarbeiten, z.B. Kochen
  • Kinderbetreuung, z.B. durch ein Au-Pair
  • Handwerkliche Arbeiten am/im Haus

Tipp: Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob die Dienstleistung absetzbar ist.

2. Bewerbungskosten

Was ebenfalls für viele neu sein dürfte: Bewerbungskosten können Sie ebenfalls gegenüber dem Fiskus geltend machen. Wenn Sie sich auf einen neuen Job bewerben und dafür z.B. in eine andere Stadt reisen oder aufwändige neue Bewerbungsfotos machen, können Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Dabei können Sie wirklich alles, was Sie für die Bewerbung ausgeben, geltend machen. Sei es das Briefpapier, auf welches Sie ihr Anschreiben drucken, der Umschlag, in den Sie ihre Unterlagen stecken, oder die Briefmarke, die Sie darauf kleben. Für eine postalische Bewerbung mit Bewerbungsmappe können Sie eine Pauschale von 8,70 Euro aufschreiben, wenn Sie nicht alles einzeln auflisten wollen. Aber auch für eine Online-Bewerbung erhalten Sie je Bewerbung 2,55 Euro Steuervergünstigung. In einem Jahr, in dem Sie sich oft bewerben, kann es also durchaus lohnenswert sein, dies zu protokollieren und geltend zu machen. Und das, selbstverständlich, unabhängig davon, ob Ihre Bewerbungen Erfolg hatten. Tipp: Welche Bewerbungskosten im Detail absetzbar sind, lesen Sie hier.

Bewerbungskosten fallen unter die sogenannten „Werbungskosten“. Auch eine berufsbedingte Zweitwohnung oder ein Umzug hin zum neuen Job kostet Geld und wird steuerlich begünstigt, indem Sie die Kosten hierfür absetzen dürfen. Selbst Fahrten zur Arbeit oder die Unfallkosten, die Ihnen auf einer dieser Fahrten entstanden sind, zählen dazu, genau wie Kosten für Berufsbekleidung, Fortbildungen, Gewerkschaftsbeiträge oder Honorare für einen Anwalt, wenn es Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber gibt. Bei den Werbungskosten rechnet das Finanzamt automatisch mit der sogenannten Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, auch wenn Sie nichts angeben. Sollten Ihre Kosten oberhalb dieser Marke liegen, lohnt es sich, alles einzeln aufzulisten.

3. Versicherungen

Viele Versicherungsbeiträge können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Die Kosten für Versicherungen gehören bei der Steuererklärung in den Bereich der Sonderausgaben. Genau wie Altersvorsorgebeiträge, Unterhaltszahlungen, Kirchensteuer oder Spenden können Sie die Versicherungsgebühren hier auflisten und von Ihren Einnahmen abziehen lassen. Die Beiträge der folgenden Versicherungen können Sie geltend machen:

  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung

All diese Beiträge fallen unter die sogenannten „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, daneben gibt es noch den Bereich der „Altersvorsorgeaufwendungen“.

Tipp: In dieser Anleitung wird erklärt, wo Sie die Versicherungen in der Steuererklärung angeben können.

4. Arbeitszimmer

Wenn Sie sich in Ihrer Privatwohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, kann dies ebenfalls unter die Werbungskosten fallen und Ihnen damit steuerliche Vergünstigungen verschaffen. Die Bedingung dafür ist, dass Sie an Ihrer Arbeitsstelle keinen eigenen Arbeitsplatz haben und deshalb gezwungen sind, zu Hause nachzuarbeiten. Lehrer sind ein prominentes Beispiel für eine Berufsgruppe, bei der das fast immer der Fall ist. Unterricht vorbereiten oder Klausuren korrigieren muss, da kaum ein Lehrer in der Schule sein eigenes Büro hat, meist zuhause erfolgen. Für Freiberufler wie beispielsweise Journalisten gilt das sogar für den vollen Kostenumfang des Arbeitszimmers. Ein Arbeitnehmer darf maximal 1.250 Euro jährlich absetzen, hat er sich zu Hause sein eigenes Büro eingerichtet. Kosten für Miete, Strom, Beleuchtung Heizung, Einrichtung oder Renovierung können hier aufgelistet werden.

Tipp: Worauf bei der Arbeitszimmer-Angabe zu achten ist, wird Ihnen hier erklärt.

Abgabetermin

Kosten für die Doppelte Haushaltsführung – Wie in der Steuererklärung angeben?

Kosten für die Doppelte Haushaltsführung – Wie in der Steuererklärung angeben?

Endlich eine Beförderung, das wurde ja aber auch Zeit! Und anschließend gleich die böse Überraschung: Sie müssen jetzt 300 Kilometer weit entfernt von Ihrem bisherigen Arbeitsplatz und von Ihrer Wohnung arbeiten. Jetzt ist guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer. Denn wer nicht jeden Tag insgesamt 600 Kilometer pendeln möchte, dem bleibt nichts übrig, als sich am neuen Beschäftigungsort eine zweite Wohnung zu nehmen. Na prima – und schon ist die dicke Gehaltserhöhung, die mit der Beförderung einhergeht futsch – oder? Nicht unbedingt, denn der Fiskus erkennt es an, wenn Sie sich dermaßen für Ihre Arbeit einsetzen und räumt Ihnen die Möglichkeit ein, die Kosten für eine solche, sogenannte Doppelte Haushaltsführung in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Das erfolgt dann auf der Anlage N zur Steuererklärung, natürlich unter „Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung“, bei den Werbungskosten.

Seit dem Steuerjahr 2014 dürfen diese Aufwendungen monatlich aber höchstens 1.000 Euro betragen, alles was darüber liegt, interessiert das Finanzamt schlicht nicht mehr. Zu den Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, die Sie in der Einkommensteuererklärung angeben können, zählen alle Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Zweitwohnung entstehen, wie etwa Miete und Nebenkosten, aber auch die Fahrtkosten für die wöchentliche Heimfahrt zu Ihren Lieben.

Womit wir beim Thema wären: Voraussetzung für das Absetzen der Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung ist es nämlich, dass Sie weiterhin einen Hauptwohnsitz führen, an dem sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet, ansonsten erkennt das Finanzamt die Aufwendungen für Doppelte Haushaltsführung nämlich nicht an. Das ganze funktioniert aber dafür auch umgekehrt. Wenn Sie also aus privaten Gründen Ihren Hauptwohnsitz woanders hin verlegen und die alte Wohnung als Zweitwohnsitz behalten, um weiterhin unter der Woche dort zu arbeiten, können Sie ebenfalls Kosten für die Doppelte Haushaltsführung in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wie immer sind dem Finanzamt bei der Steuererklärung die Belege wichtig, mit denen Sie Ihre Kosten beweisen können. Die Umzugskosten und Möblierungskosten der Zweitwohnung können Sie übrigens in tatsächlicher Höhe ansetzen.

TIP: Achten Sie dabei darauf, dass gerade beim Inventar der Bruttobetrag von 410 Euro pro Einrichtungsgegenstand nicht überschritten wird, denn dann können Sie die Kosten noch im ersten Jahr komplett ansetzen.

Kindergartenbeitrag

Der Kindergartenbeitrag und die Steuererklärung – Wohin damit?

Der Kindergartenbeitrag und die Steuererklärung – Wohin damit?

Eltern haben es schwer. Nachdem der Nachwuchs die ersten Jahre zu Hause im heimischen Nest verbracht hat, wird es Zeit für Mama oder Papa, wieder arbeiten zu gehen – obwohl das ja aufgrund der üppigen Unterstützung des Staates für junge Familien eigentlich gar nicht nötig wäre. Aber man will sich ja schließlich auch persönlich verwirklichen, was für eine Rolle spielt da schon schnöder Mammon?

Nun, kaum hat man einen Kindergartenplatz für den lieben Sprössling gefunden, spielt das liebe Geld dann doch wieder eine Rolle. Denn von einem kostenlosen Kindergartenplatz können viele Eltern nur träumen. Monatlich sind die Kindergartenbeiträge dann erst einmal aus eigener Tasche zu berappen, was bei manchen Einrichtungen wirklich kein Vergnügen ist. Besucht das Kind den Kindergarten den ganzen Tag und wird dort auch noch verpflegt, wird es natürlich nochmals teurer.

Und nun die Frage aller Fragen: Wie bringt man den Kindergartenbeitrag in der Einkommensteuererklärung unter, sodass er sich steuermindernd bemerkbar macht und man vielleicht zumindest einen Teil des Geldes vom Staat über eine Steuerrückerstattung zurückbekommt? Nun, so schwer ist das gar nicht. Denn der Kindergartenbeitrag zählt zu den sogenannten Kinderbetreuungskosten und kann in der Steuererklärung in der Anlage Kind auf der dritten Seite eingetragen werden. Aber Deutschland wäre nicht Deutschland, gäbe es dafür nicht einige Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Zunächst müssen man berechtigt sein, für das betroffenen Kind Kindergeld zu beziehen oder einen Freibetrag zu erhalten. Das Kind dar das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es sei denn, es hat eine körperliche oder geistige Behinderung, die auch danach eine Betreuung nötig machen. Das Kind muss natürlich auch im Haushalt leben, dabei ist es maßgebend, wo es gemeldet ist, falls man geschieden ist oder getrennt lebt. Es dürfen nur zwei Drittel der Kosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden, höchstens allerdings 4.000 Euro jährlich. So bekommt man also zumindest einen Teil des Kindergartenbeitrags über die Einkommensteuererklärung zurück.

Aber Vorsicht, nur die Kosten für die tatsächliche Betreuung gelten als Sonderausgaben. Isst das Kind auch im Kindergarten, dann bezahlt man das aus eigener Tasche. Daher ist es wichtig, zusammen mit der Einkommensteuererklärung einen Beleg einzureichen, aus dem hervorgeht, das der gezahlte Betrag ausschließlich Betreuungskosten enthält. Oder das Essensgeld muss zumindest separat ausgewiesen sein, um eine Abgrenzung schaffen zu können. Sonst gibt es vom Fiskus nämlich gar nichts!

Belege

Ab 2017 endlich die Steuererklärung ganz ohne Belege? – Nicht ganz, aber fast!

Ab 2017 endlich die Steuererklärung ganz ohne Belege? – Nicht ganz, aber fast!

Millionen Steuerpflichtige sehnen sich schon seit Jahren, ja Jahrzehnten danach: Die Einkommensteuererklärung ganz ohne Belege. Im Jahr 2018 ist sie Wirklichkeit geworden. Schon seit Jahren versuchen ja die Finanzbehörden, die Bürger davon zu überzeugen, Ihre Steuererklärung nicht mehr in Papierform, sondern auf elektronischem Wege einzureichen. Zum Beispiel über das ELSTER-Portal, das bei der Bevölkerung auch regen Zuspruch findet und immer häufiger genutzt wird. Papierbelege, etwa für die Werbungskosten, mussten bislang dennoch per Post nachgereicht oder beim zuständigen Finanzamt des Vertrauens abgegeben werden.

Damit ist nun aber Schluss. Wer nun aber denkt, das lästige Sammeln der Belege übers Jahr und deren hektisches Sortierung kurz vor dem Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung habe ein Ende, der ist leider auf dem Holzweg. Denn auch wenn von den Finanzbehörden der Länder festgelegt wurde, dass ab 2016 keine Papierbelege mehr eingereicht werden müssen, können Sie dennoch nicht einfach alles in Ihrer Steuererklärung eintragen, was Ihnen eine Rückerstattung verspricht. Denn auch in Zukunft dürfen die Finanzämter die nötigen Belege nachfordern, wenn Ihnen an der Steuererklärung irgendetwas „spanisch“ vorkommt.

Die Zeiten der Schuhkartons voller Zettel und Rechnungen ist also leider noch nicht vorüber und es empfiehlt sich dennoch, die Belege zu sortieren, damit man auf alle Rückfragen des Fiskus schnell und korrekt die passende Antwort liefern kann. Zu früh gefreut also. Aber lieber Belege nachreichen, als ewig auf die dicke Rückerstattung warten. Der Hintergrund der ganzen Aktion ist es im Übrigen, dass die Finanzbehörden die vollkommen elektronische Verarbeitung der Steuererklärung vorantreiben möchte. Schon jetzt wird ein gutes Teil der Erklärungen vollautomatisch bearbeitet, dieser Anteil soll jedoch noch viel weiter steigen. Auch die Bescheide zur Einkommensteuererklärung sollen in naher Zukunft elektronisch ergehen – man möchte beim Fiskus dadurch ordentlich Porto- und Papierkosten sparen, was ziemlich löblich ist.

Was ist nun aber, wenn man so gar nicht technikaffin ist, wenn der Computer den Feind darstellt und man seine Einkommensteuererklärung immer noch am liebsten mit dem Füllhalter ausfüllt und persönlich zum Amt bringt? Auch das ist weiterhin möglich, auch wenn es wohl bald nicht mehr gerne gesehen wird. Wer möchte schon den netten Finanzbeamten dabei stören, wie er seinem Computer dabei zuschaut, wie er unsere Einkommensteuererklärung bearbeitet?

Mit taxbutler haben Sie die Lösung. Sie machen nur ein paar wenige Fotos aus der App mit Ihrem Smartphone. taxbutler macht daraus Ihre Steuererklärung, errechnet Ihre Erstattung und Sie können die Steuererklärung online und mit dem vom Finanzamt bevorzugten Verfahren direkt an Ihr Finanzamt mit einem klick senden.

Unterlagen zur Steuererklärung

Welche Unterlagen benötige ich für meine Steuererklärung?

In jedem Fall benötigen Sie Ihre Nachweise über Ihre Einkünfte und dann alle steuerlich relevanten Ausgaben. Sie sollten wissen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist und Ihre Steuernummer sowie Ihre Identifikationsnummer haben. Geben Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung ab, oder haben Sie den Wohnort und damit das zuständige Finanzamt gewechselt, müssen Sie keine Steuernummer eintragen.

Welche Unterlagen grundsätzlich steuerlich relevant sein können, erfahren Sie in unserer Checkliste.

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