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taxbutler ist Tagessieger auf der Cebit

Schlagabtausch auf der Cebit 2016

Auf der Cebit 2016 bzw. der Scale11 wurde im Format Founders Fight.Club im Boxring verbal gegeneinander angetreten. Auf der Kickoffveranstaltung konnte sich taxbutler gegen parkpoket.de für das Finale am Abend durchsetzen. Um 18.00 ging es dann nochmals in den Ring, diesmal gegen das Schwergewicht sinnpower.de.

Wie das Wortgefecht ausging und die Jury entschieden hat finden Sie in der Wirtschaftswoche.

 

taxbutler belegt den 2. Platz auf dem 2. Südwest-Pitch in Saarbrücken!

Das war der zweite Südwest-Pitch im Saarbrücker Schloss
Mit einer ausgebuchten Veranstaltung startete der Südwest-Pitch mit vielen
Interessierten aus der südwestdeutschen Gründer- und Startup-Szene in die zweite
Runde.
Mit Talentcube, lituro, curassist und taxbutler pitchten vier talentierte Startups vor
Investoren aus Hessen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland um den Sieg.
Südwest-Pitch Gründer Thorsten Niedner führte durch die Veranstaltung, die mit einer
prominenten Jury besetzt war.

Die Jury

  • Dirk Lichtenhagen (Geschäftsführer der SARAG GmbH, Verlag für Gelbe Seiten &
    Das Örtliche)
  • Michael Meckel (Geschäftsführer der Trifels-Unternehmensgruppe in Frankfurt)
  • Christin Friedrich (Geschäftsführerin der Innovestment GmbH in Berlin)
  • Diego De Biasio (Geschäftsführer von TECHNOPORT LUXEMBURG)
  • Denis Reinhardt (Saarländischer Unternehmer und Geschäftsführer der WineFactory
    und Capulet&Montague LTD., Dryberg)
  • Assen Saraiwanow (Vermarktungsexperte, u.a. Axel Springer, Omnicom und GroupM)

Die Teams präsentierten ihre innovativen Geschäftsmodelle innerhalb von 7 Minuten und
mussten sich anschließend in 7 weiteren Minuten den knallharten Fragen von Jury und
Zuschauern stellen, die anschließend auch den Sieger ermittelten.
Platz 1 ging an curassist, einem Startup aus dem Bereich der Pflege. Gründer Thomas
Müller wurde mit einem attraktiven Startup Starter-Kit prämiert:

  1. Investitionsprüfung von Seiten der Trifels / SARAG Gruppe (Verlage für Gelbe
    Seiten & Das Örtliche im Südwesten)
  2. 6-monatige Werbegestaltung (kreativ) inkl. Beratung, bereitgestellt von der
    Kreativagentur 7°OST aus Saarbrücken
  3. Kostenloser Webauftritt bzw. SEO-Paket inkl. 6-monatiger Beratung, bereitgestellt
    von der Internet Marketing Agentur aus Saarbrücken.
    Raphael Maus von der Sparkasse Saarbrücken überreichte dem Sieger zudem ein
    Preisgeld in Höhe von 300€.

Letztendlich waren alle Startups Gewinner, denn sie hatten sich bereits in einer
Vorauswahl gegen eine Vielzahl von Mitbewerbern durchgesetzt und die
Herausforderung vor einem hochkarätigen Publikum zu pitchen, erfolgreich gemeistert.
Nach der Siegerehrung hatten Zuschauer, Investoren und die Jungunternehmer noch viel
Zeit, um Networking zu betreiben und sich mit Experten der südwestdeutschen Gründerund
Startup-Szene auszutauschen.

Der nächste SÜDWEST-PITCH findet am 28.4.2016 in Frankfurt statt. Danach folgen
weitere Termine in Kaiserslautern (Juni 2016), in Luxemburg (September 2016) sowie
das große Jahresfinale in Saarbrücken (November 2016).

Das sind die Gewinner des 2. SÜDWEST-PITCH:

  1. Platz: curassist – www.curassist.de
    curassist ist das Kompetenzzentrum für selbstbestimmte und selbstorganisierte Pflege,
    das durch direkte Vernetzung von Pflegekräften und Patienten die Zufriedenheit beider
    Seiten steigert.
  2. Platz: taxbutler – www.taxbutler.de
    Die Steuererklärung per App!
    Sie wollen Ihre Steuererklärung mit möglichst wenig Aufwand abgeben? Dann sind Sie
    bei taxbutler genau richtig. Taxbutler ermöglicht die faire Steuererklärung für alle!
  3. Platz: Talentcube – http://www.talentcube.de/
    Die Bewerbung der nächsten Generation.
    Talentcube bietet einen individuellen, transparenten Bewerbungsprozess, wie er sein
    soll. Im Handumdrehen hat man sein Profil erstellt und kann sofort mit der Bewerbung
    per Video durchstarten.
  4. Platz: lituro – http://www.lituro.de/
    Lituro bietet Autoren mit nur wenigen Klicks die Möglichkeit, ihre eigene hochwertige
    Autorenseite zu erstellen. Autoren stellen Ihre Bücher vor und lassen Sie sich sofort von
    Ihrer Leserschaft finden – schnell, einfach, ohne Vorkenntnisse und vor allem kostenlos!

Der SÜDWEST-PITCH ist ein Format, das Startups aller Gründungsphasen die Möglichkeit bietet, ihre
Geschäftsideen/Geschäftsmodelle vor Investoren, Business Angels, Experten und Gleichgesinnten zu
präsentieren und Kontakt zu diesen aufzunehmen. Der Wettbewerb ist kostenlos und findet alle 8 Wochen
statt. Das Ziel ist die Pitch-Kultur im südwestdeutschen Raum zu fördern und Brancheninteressierte zum
Networking einzuladen. Weitere Informationen unter: www.SÜDWEST-PITCH.de und www.sar-factory.de.

KOsten Fonds

Kosten und Steuern bei Fonds planen und regulieren

Alle finanziellen Einnahmen, die in unserem schönen Land erzielt werden, müssen in irgend einer Art und Weise versteuert werden. Während sich beim Einkommen der Arbeitgeber um die korrekte Versteuerung kümmert, ist man bei privaten Kapitaleinnahmen wie beispielsweise aus Fondsgeschäften selbst für die Versteuerung und die Abführung der Steuern zuständig.

In der Regel funktioniert dies über die Steuererklärung, die einmal pro Jahr beim Finanzamt einzureichen ist. Doch viele Anleger haben beim Ankauf von einem Fonds die Kosten, die damit anfallen können sowie die Gebühren überhaupt nicht auf dem Zettel. Sie denken lediglich an die Rendite, die möglicherweise erzielt werden kann und im besten Fall recht stattlich ausfällt. Kommt dann das Finanzamt und bittet um seinen Teil, hält sich die Freude in Grenzen und das Erstaunen ist nicht selten groß, wie viel von der eigentlichen Rendite am Ende übrig bleibt. Wohl dem, der im Vorfeld gut geplant hat und seine Überlegungen vor dem Kauf von Fonds auch Richtung Steuern und Kosten gelenkt hatte.

 

Eine gute Planung zahlt sich aus

Wer sich also im Vorfeld genau informiert und alles gut plant, kann am Ende nicht nur auf negative Überraschungen verzichten, sondern sich auch über ein gutes Endresultat freuen. Unter etfs.de ist eine hervorragende Auflistung zu finden, die nicht nur die Steuern in Abhängigkeit zu ihrer Art auflistet, sondern auch genau erläutert, welche verschiedenen Besteuerungsarten es gibt und wie daraus am Ende sogar ein Gewinn gezogen werden kann. Außerdem erfährt man dort, welche Steuern und Kosten im Allgemeinen anfallen und wie sich diese zusammensetzen.

Sehr lesenswert ist zudem der Absatz, der sich mit der Berechnung der Steuern beschäftigt. Außerdem wird eine Auflistung der Pro und Contras bezüglich der Steuern angeboten, die alle Vor- und Nachteile in einer zusammenfassenden Übersicht aufzeigt. Zu guter Letzt gibt es viele Tipps, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann und wie diese, falls bereits erfolgt, wieder rückgängig gemacht werden kann. Wer sich mit diesen wenigen Dingen ein wenig auseinandersetzt, kann am Ende des Tages die erzielten gewinne aus Fondsgeschäften auch wirklich genießen und diese so umfangreich gestalten, wie es das Finanzamt und der Fond am Ende im besten Falle zulässt.

Zweitwagen

Die richtige Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen finden

Ein Zweitwagen ist heutzutage keine Seltenheit mehr und lässt sich in immer mehr Haushalten finden. Damit sich die Kosten für den geliebten fahrbaren Untersatz in Grenzen halten, ist es wichtig, die passende Versicherung zu finden. Hier kommt es vor allen Dingen auf die Schadenfreiheitsklasse an, die darüber entscheidet, ob der Zweitwagen günstig versichert werden kann oder nicht.

 

Was sagt die Schadenfreiheitsklasse aus?

Die Schadenfreiheitsklasse sagt etwas darüber aus, wie lange ein Fahrzeug samt Inhaber unfallfrei auf unseren Straßen unterwegs war. Je mehr Jahre dies sind, umso günstiger die Schadenfreiheitsklasse und umso günstiger die Versicherung. Sollte es dann doch zu einem Unfall kommen und wird die Versicherung in Anspruch genommen, verschlechtert sich die Schadenfreiheitsklasse und die Beiträge erhöhen sich. Ansonsten sinken die Beiträge kontinuierlich.

 

Gut informieren und Geld sparen

Wie man in diesem Artikel nachlesen kann, gibt es einige Punkte, die bei der Auswahl der passenden Versicherung beachtet werden müssen. So ist die Höhe der Prämien nicht nur von der Schadenfreiheitsklasse abhängig, sondern auch von möglichen Rabatten und Nachlässen, die gerne einmal bei einem Zweitwagen angeboten werden. Und dies noch nicht einmal ausschließlich dann, wenn der Erstwagen bei der selben Versicherung versichert wurde. Hier gilt es daher, genau zu vergleichen und unterschiedliche Angebote in Betracht zu ziehen.

Spannend ist auch immer die Frage, wie sich die Versicherungsprämien entwickeln, wenn nur der Versicherungsnehmer den Zweitwagen fährt. In der Regel ist es so, dass dann die Prämien niedriger ausfallen, da die Versicherungen einen permanenten Fahrerwechsel selten für anstrebenswert halten.

Wichtig ist also, wenn bei der Auswahl der Versicherung für den Zweitwagen nicht nur die Schadenfreiheitsklasse genau angegeben wird, sondern auch auf Vergünstigungen und Paketangebote geachtet wird.

Übrigens. Mit Hilfe von einem Vergleichsrechner kann ganz einfach geschaut werden, welches Versicherungsangebot am besten passt. Und dies nicht nur bezüglich der Schadenfreiheitsklasse, sondern auch der zusätzlichen Angebote, die sich rund um eine solche Versicherung finden lassen.

Sterbegeldversicherung

Der Tod und die Steuer – kann die Sterbegeldversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Es gibt einen Fakt in unserem Dasein, der sich nicht verleugnen lässt. Wir alle sterben einmal. Während der Eine ein langes Dasein auf unserer Erde hat, müssen wir uns von Anderen leider schon viel zu früh verabschieden. Dies ist der Kreislauf des Lebens und leider nicht aufzuhalten.

Viele Hinterbliebene sind dann nicht nur voller Trauer, sondern auch geschockt, was eine würdevolle Beerdigung samt Sarg, Urne, Trauerfeier, Blumen, Grabstätte und all die anderen Dinge, die anfallen, kosten kann. Mehrere tausend Euro müssen dafür eingeplant werden. Und nicht selten stehen die Hinterbliebenen dann vor der Frage, wie die Kosten dafür überhaupt aufgebracht werden sollen. Eine Sterbegeldversicherung würde in solchen Fällen wahrscheinlich sehr hilfreich sein.

 

So wirkt sich die Sterbegeldversicherung aus

Mit einer Sterbegeldversicherung ist es möglich, bereits zu Lebzeiten für den Tod vorzusorgen. Die Versicherung wird vom Gesetzgeber wie eine Lebensversicherung eingestuft, die erst nach dem Tod zur Auszahlung kommt.

 

Daher besteht auch die berechtigte Frage: Kann Vorsorge in Sterbegeld steuerlich abgesetzt werden?

Da die Sterbegeldversicherung wie eine Lebensversicherung eingestuft wird, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen, wie sie auch bei Lebensversicherungen gelten. Und diese sind leider nicht sonderlich gut.

So können nur all jene Verträge steuerlich abgesetzt werden, die bereits vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Da es wahrscheinlich nicht mehr allzu viele Verträge gibt, die vor diesem Stichtag datiert wurden, dürfte es kaum Versicherungsnehmer geben, die die Beiträge der Sterbegeldversicherung für steuerliche Vorteile nutzen können. Denn oftmals wird die Sterbegeldversicherung nur wenige Jahre vor dem vermuteten Tod abgeschlossen, sodass langfristige Verträge einen Seltenheitswert besitzen.

Jedoch sind die Auszahlungen aus der Sterbegeldversicherung, die nach dem Eintreten des Todes vom Versicherungsnehmer erfolgen, steuerlich begünstigt. So muss bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren nur noch die Hälfte des Erlöses versteuert werden. Und zwar ebenfalls in der Höhe, wie dies bei Lebensversicherungen der Fall ist. Hatte die Police eine kürzere Laufzeit, entfällt die Versteuerung jedoch auf den kompletten Erlös.

Es ist daher sehr schwierig, aus einer Sterbegeldversicherung einen steuerlichen Vorteil zu ziehen. Was viele Menschen auch dazu bewegt, eine solche Versicherung nicht abzuschließen. Zwar bringt sie einen gewissen Schutz, der im Falle des Falles für die Hinterbliebenen einen finanzielle Erleichterung darstellt. Doch eine große Rendite kann damit leider nicht erzielt werden, sodass sich andere Absicherungsformen unter Umständen eher für eine finanzielle Absicherung nach dem Tod empfehlen. Aber dies muss immer individuell und auf die betroffene Person bezogen entschieden werden.

Devisenhandel

Gewinne aus dem Devisenhandel versteuern

 

Viele Verbraucher sind mit der Zinssituation im Bereich der Versicherungen und Spareinlagen schon lange nicht mehr zufrieden. Zinsen auf Guthaben oder fest angelegte Spareinlagen werden kaum noch gewährt. Hinzu kommt, dass kapitalbildende Versicherungen ebenfalls kaum noch eine Rendite abwerfen. Und gibt es diese doch in akzeptabler Höhe, dann kommt das Finanzamt und verlangt eine Steuer. Wohin also mit dem Geld, dass gewinnbringend vermehrt werden soll?

 

Der Devisenhandel bietet viele Möglichkeiten

Der Devisenhandel war bis vor einigen Jahren noch fest in der Hand von Großanlegern, Banken und all jenen Menschen, die durch ihren Beruf darauf Zugriff haben konnten. Inzwischen hat sich dies maßgeblich geändert und auch der Kleinanleger kann ganz im Stillen und vom heimischen Sofa aus am Devisenhandel teilnehmen. Grund hierfür sind Broker, die jedem Anleger den Zutritt zum lukrativen Handel gewähren.

Dabei zählt der Devisenhandel wie auch der Aktienhandel oder der Handel mit Binären Optionen zu den Spekulationsgeschäften, bei denen entweder ein herber Verlust oder auch ein attraktiver Gewinn wartet. Wer sich mit dem Thema Devisenhandel beschäftigt und den Handel auf sicheren Beinen aufbaut, kann am Ende des Jahres vielleicht auf eine ordentlichen Rendite hoffen. Für alle Anderen gilt, die Chancen und Risiken noch einmal genau abzuwägen und zu überlegen, ob der Devisenhandel der richtige Weg ist.

 

Gewinne müssen versteuert werden

Leider freut sich nicht nur der Anleger, wenn die gewinne am Jahresende die Investitionen deutlich übersteigen. Auch der Staat, der in diesem Fall vom Finanzamt vertreten wird, freut sich immer sehr, wenn seine Bürger erfolgreiche Geschäftsjahre verzeichnen können. Beim Devisenhandel bedeutet dies, dass eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf den bereinigten Gewinn fällig wird.

Unter www.aktiendepot.com lässt sich diesbezüglich sehr genau nachlesen, worauf es bei der Versteuerung genau ankommt und wie man sich als Anleger vor unnötigen Steuerzahlungen schützen kann.

So erfährt man, dass die Steuern nur auf den bereinigten Gewinn gezahlt werden müssen. Das bedeutet, dass nicht nur der Steuerfreibetrag vom Gewinn abgezogen werden kann, sondern auch alle Ausgaben, Gebühren und sonstige Investitionen, die rund um den Devisenhandel getätigt wurden. Wer hier gut rechnet und das Jahr über immer alles fein säuberlich aufschreibt, kann diesen Fleiß am Jahresende in bare Münze umwandeln.

Außerdem erfährt man, dass nicht nur die Abgeltungssteuer zu zahlen ist. Auch der Solidaritätszuschlag wird auf Gewinne aus Kapitalgeschäften erhoben. Ebenso die Kirchensteuer, die jedoch nur dann zu zahlen ist, wenn man Mitglieder in der Kirche ist.

All diese Fakten zeigen auf, dass es zwar schön ist, wenn man mit dem Devisenhandel Gewinne erzielt, die lohnenswert erscheinen. Doch durch die steuerlichen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, kann die Freude am Gewinn auch schnell wieder geschmälert werden.

Fonds Dividende

Dividenden bei Fonds richtig einschätzen

Waren vor einigen Jahren die Aktien noch die Anlageform, die über allen anderen Anlageformen stand, ist dies heutzutage schon lange nicht mehr so. Viele Anleger orientieren sich neu, werden mutiger und investieren nicht mehr ausschließlich in Aktien. Vielmehr sind es solch Alternativen wie Fonds sehr beliebt.

In Fonds wie beispielsweise den Dividendenfonds sind Aktien verschiedener Unternehmen zusammengefasst. Bei den Dividendenfonds sind es Unternehmen, die eine nachweislich hohe Dividende haben. Als Anleger und Händler hat man dann die Möglichkeit, solche Fonds zu kaufen. Dabei kauft man nicht den kompletten Fond, sondern nur immer gewisse Anteile davon. Die Fonds werden werden entweder als aktiv gemanagte Fonds angeboten oder als Dividenden ETF.

 

Die Qual der Wahl

Als Anleger hat man daher die Wahl zwischen zwei verschiedenen Fondsarten. Welche die passendere Anlagemöglichkeit ist, kann unter anderem ein Vergleich aufzeigen. In diesem Dividenden ETF Vergleich wird beispielsweise sehr genau aufgezeigt, welche Dividenden erzielt werden können und welche Gebühren und Kosten damit verbunden sind. Schnell zeigt sich, dass Dividende ETF mit recht geringen gebühren verbunden ist, was die Anleger durchaus freuen sollte und diese Anlageform besonders attraktiv macht.

Doch damit noch nicht genug. Denn die Vorteile der Dividenden ETF sind damit noch lange nicht vollständig aufgezählt. Von Vorteil erweist sich unter anderem auch die Tatsache, dass kein Ausgabenaufschlag erhoben wird und für das Management, wie es beispielsweise bei einem aktiv gemanagten Fonds vorhanden ist, keine Vergütung anfällt. Zudem können Dividenden ETF´s bequem über die Börse gekauft werden, was den Vorteil mit sich bringt, dass man keinen Bankberater oder einen anderen Vermittler zwischen sich und dem Fonds hat. Dies würde nämlich auch nur unnötig Geld kosten, was am Ende de möglichen Gewinn schmälert.

 

Und wie sieht es mit den aktiv gemanagten Fonds aus?

Aktiv gemanagte Fonds mögen auf den ersten Blick sicherer sein. Schließlich gibt es eine fachkundige Person, die die Fonds überwacht und gegebenenfalls eingreifen kann. Jedoch muss bedacht werden, dass diese „Überwachung“ Geld kostet. Und dieses Geld zahlen die Anleger in Form von Gebühren. Außerdem versprechen solche gemanagten Fonds eine weniger hohe Rendite, was schlicht und ergreifend daran liegt, dass sie auch ein geringeres Risiko in sich bergen. Wer also Sicherheit sucht, muss mit einer kleineren Rendite leben können und sollte nur Fonds wählen, die betreut werden. Wer hingegen eine satte Rendite sucht und dabei nicht das Risiko scheut, der kann mit Dividenden ETF die richtige Anlageform gefunden haben.

Steuerfreibetrag

Steuerfreibetrag

Der Steuerfreibetrag, oft auch Jahresfreibetrag genannt, ist der Betrag des Einkommens, den Sie verdienen dürfen, ohne dass darauf Abgaben entstehen. Im Klartext bedeutet dies, dass wenn Sie weniger oder genauso viel verdienen, wie der aktuelle Jahresfreibetrag beträgt, sie darauf keine Einkommenssteuer entrichten müssen. Der Steuerfreibetrag steht prinzipiell jedem Arbeitnehmer zu, jedoch gibt es hiervon auch Ausnahmen. In der Steuerklasse 6 zum Beispiel werden generell keine Freibeträge gewährt. Ebenso verhält es sich in der Steuerklasse 5, die verheiratete Paare in Kombination mit der Steuerklasse 3 wählen können. In dieser Kombination erhält der Partner mit der Klasse 5 keinen Jahresfreibetrag, während er dafür bei dem Partner mit der Steuerklasse 3 verdoppelt wird. Daher lohnt sich die Wahl dieser Steuerklassenkombination nur für Paare, bei denen ein Partner sehr viel verdient und der andere sehr wenig.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Der Grundfreibetrag, also der Steuerfreibetrag, der außer den oben genannten Ausnahmen jedem Steuerpflichtigen zusteht, beträgt für das Jahr 2013 8.130 Euro und für das Jahr 2014 8.354 Euro. Diese Summe dürfen Sie also verdienen, ohne darauf Einkommensteuer an den Staat entrichten zu müssen. Nur der Verdienst, der über diesen Werten liegt, muss versteuert werden. Dies dient der steuerlichen Gerechtigkeit und der Entlastung von Geringverdienern und Familien.

Diese Freibeträge gibt es zusätzlich zum Jahresfreibetrag

Neben dem Grundfreibetrag existieren noch weitere Steuerfreibeträge, die Sie eventuell in Anspruch nehmen können, um Ihre Steuerlast zu senken. Zunächst einmal gibt es den Kinderfreibetrag, der 3.504 Euro pro Elternteil beträgt (also insgesamt 7.008 Euro). Diesen dürfen Sie jedoch nur beanspruchen, wenn Sie kein Kindergeld für das entsprechende Kind beziehen. Als Alleinerziehender in der Steuerklasse 2 können Sie zudem noch einen Entlastungsbetrag in Höhe von jährlich 1.308 Euro in Anspruch nehmen.

Erben Sie während eines Steuerjahres etwas, dann gibt es auch hier einen Jahresfreibetrag, bis zu dem Sie für Ihr Erbe keine Erbschaftssteuer entrichten müssen. Die Höhe dieses Freibetrags richtet sich nach der Nähe des Verwandschaftsverhältnisses mit dem Verstorbenen. Sie kann zwischen 20.000 und 500.000 Euro variieren.

Auch als Gewerbetreibender können Sie von Steuerfreibeträgen profitieren. Dies verlangt die Steuergerechtigkeit. Daher gilt für Gewerbe ein Jahresfreibetrag von 24.500 Euro, bis zu dem sie keine Gewerbesteuer entrichten müssen.

Holen Sie sich steuerliche Unterstützung

Da Steuerfreibeträge die Erstellung der Steuererklärung deutlich erschweren, sollten Sie sich die Steuererklärung günstig machen lassen – etwa beim Lohnsteuerhilfeverein oder mit pareton. Alternativ können Sie einen Steuerberater aufsuchen. Dadurch stellen Sie sicher, dass alle Angaben in der Erklärung korrekt sind.

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Dann machen Sie hier Ihre Steuererklärung in unter 5 Minuten.


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taxbutler ist Tagessieger auf der Cebit

Schlagabtausch auf der Cebit 2016

Auf der Cebit 2016 bzw. der Scale11 wurde im Format Founders Fight.Club im Boxring verbal gegeneinander angetreten. Auf der Kickoffveranstaltung konnte sich taxbutler gegen parkpoket.de für das Finale am Abend durchsetzen. Um 18.00 ging es dann nochmals in den Ring, diesmal gegen das Schwergewicht sinnpower.de.

Wie das Wortgefecht ausging und die Jury entschieden hat finden Sie in der Wirtschaftswoche.

 

taxbutler belegt den 2. Platz auf dem 2. Südwest-Pitch in Saarbrücken!

Das war der zweite Südwest-Pitch im Saarbrücker Schloss
Mit einer ausgebuchten Veranstaltung startete der Südwest-Pitch mit vielen
Interessierten aus der südwestdeutschen Gründer- und Startup-Szene in die zweite
Runde.
Mit Talentcube, lituro, curassist und taxbutler pitchten vier talentierte Startups vor
Investoren aus Hessen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland um den Sieg.
Südwest-Pitch Gründer Thorsten Niedner führte durch die Veranstaltung, die mit einer
prominenten Jury besetzt war.

Die Jury

  • Dirk Lichtenhagen (Geschäftsführer der SARAG GmbH, Verlag für Gelbe Seiten &
    Das Örtliche)
  • Michael Meckel (Geschäftsführer der Trifels-Unternehmensgruppe in Frankfurt)
  • Christin Friedrich (Geschäftsführerin der Innovestment GmbH in Berlin)
  • Diego De Biasio (Geschäftsführer von TECHNOPORT LUXEMBURG)
  • Denis Reinhardt (Saarländischer Unternehmer und Geschäftsführer der WineFactory
    und Capulet&Montague LTD., Dryberg)
  • Assen Saraiwanow (Vermarktungsexperte, u.a. Axel Springer, Omnicom und GroupM)

Die Teams präsentierten ihre innovativen Geschäftsmodelle innerhalb von 7 Minuten und
mussten sich anschließend in 7 weiteren Minuten den knallharten Fragen von Jury und
Zuschauern stellen, die anschließend auch den Sieger ermittelten.
Platz 1 ging an curassist, einem Startup aus dem Bereich der Pflege. Gründer Thomas
Müller wurde mit einem attraktiven Startup Starter-Kit prämiert:

  1. Investitionsprüfung von Seiten der Trifels / SARAG Gruppe (Verlage für Gelbe
    Seiten & Das Örtliche im Südwesten)
  2. 6-monatige Werbegestaltung (kreativ) inkl. Beratung, bereitgestellt von der
    Kreativagentur 7°OST aus Saarbrücken
  3. Kostenloser Webauftritt bzw. SEO-Paket inkl. 6-monatiger Beratung, bereitgestellt
    von der Internet Marketing Agentur aus Saarbrücken.
    Raphael Maus von der Sparkasse Saarbrücken überreichte dem Sieger zudem ein
    Preisgeld in Höhe von 300€.

Letztendlich waren alle Startups Gewinner, denn sie hatten sich bereits in einer
Vorauswahl gegen eine Vielzahl von Mitbewerbern durchgesetzt und die
Herausforderung vor einem hochkarätigen Publikum zu pitchen, erfolgreich gemeistert.
Nach der Siegerehrung hatten Zuschauer, Investoren und die Jungunternehmer noch viel
Zeit, um Networking zu betreiben und sich mit Experten der südwestdeutschen Gründerund
Startup-Szene auszutauschen.

Der nächste SÜDWEST-PITCH findet am 28.4.2016 in Frankfurt statt. Danach folgen
weitere Termine in Kaiserslautern (Juni 2016), in Luxemburg (September 2016) sowie
das große Jahresfinale in Saarbrücken (November 2016).

Das sind die Gewinner des 2. SÜDWEST-PITCH:

  1. Platz: curassist – www.curassist.de
    curassist ist das Kompetenzzentrum für selbstbestimmte und selbstorganisierte Pflege,
    das durch direkte Vernetzung von Pflegekräften und Patienten die Zufriedenheit beider
    Seiten steigert.
  2. Platz: taxbutler – www.taxbutler.de
    Die Steuererklärung per App!
    Sie wollen Ihre Steuererklärung mit möglichst wenig Aufwand abgeben? Dann sind Sie
    bei taxbutler genau richtig. Taxbutler ermöglicht die faire Steuererklärung für alle!
  3. Platz: Talentcube – http://www.talentcube.de/
    Die Bewerbung der nächsten Generation.
    Talentcube bietet einen individuellen, transparenten Bewerbungsprozess, wie er sein
    soll. Im Handumdrehen hat man sein Profil erstellt und kann sofort mit der Bewerbung
    per Video durchstarten.
  4. Platz: lituro – http://www.lituro.de/
    Lituro bietet Autoren mit nur wenigen Klicks die Möglichkeit, ihre eigene hochwertige
    Autorenseite zu erstellen. Autoren stellen Ihre Bücher vor und lassen Sie sich sofort von
    Ihrer Leserschaft finden – schnell, einfach, ohne Vorkenntnisse und vor allem kostenlos!

Der SÜDWEST-PITCH ist ein Format, das Startups aller Gründungsphasen die Möglichkeit bietet, ihre
Geschäftsideen/Geschäftsmodelle vor Investoren, Business Angels, Experten und Gleichgesinnten zu
präsentieren und Kontakt zu diesen aufzunehmen. Der Wettbewerb ist kostenlos und findet alle 8 Wochen
statt. Das Ziel ist die Pitch-Kultur im südwestdeutschen Raum zu fördern und Brancheninteressierte zum
Networking einzuladen. Weitere Informationen unter: www.SÜDWEST-PITCH.de und www.sar-factory.de.

KOsten Fonds

Kosten und Steuern bei Fonds planen und regulieren

Alle finanziellen Einnahmen, die in unserem schönen Land erzielt werden, müssen in irgend einer Art und Weise versteuert werden. Während sich beim Einkommen der Arbeitgeber um die korrekte Versteuerung kümmert, ist man bei privaten Kapitaleinnahmen wie beispielsweise aus Fondsgeschäften selbst für die Versteuerung und die Abführung der Steuern zuständig.

In der Regel funktioniert dies über die Steuererklärung, die einmal pro Jahr beim Finanzamt einzureichen ist. Doch viele Anleger haben beim Ankauf von einem Fonds die Kosten, die damit anfallen können sowie die Gebühren überhaupt nicht auf dem Zettel. Sie denken lediglich an die Rendite, die möglicherweise erzielt werden kann und im besten Fall recht stattlich ausfällt. Kommt dann das Finanzamt und bittet um seinen Teil, hält sich die Freude in Grenzen und das Erstaunen ist nicht selten groß, wie viel von der eigentlichen Rendite am Ende übrig bleibt. Wohl dem, der im Vorfeld gut geplant hat und seine Überlegungen vor dem Kauf von Fonds auch Richtung Steuern und Kosten gelenkt hatte.

 

Eine gute Planung zahlt sich aus

Wer sich also im Vorfeld genau informiert und alles gut plant, kann am Ende nicht nur auf negative Überraschungen verzichten, sondern sich auch über ein gutes Endresultat freuen. Unter etfs.de ist eine hervorragende Auflistung zu finden, die nicht nur die Steuern in Abhängigkeit zu ihrer Art auflistet, sondern auch genau erläutert, welche verschiedenen Besteuerungsarten es gibt und wie daraus am Ende sogar ein Gewinn gezogen werden kann. Außerdem erfährt man dort, welche Steuern und Kosten im Allgemeinen anfallen und wie sich diese zusammensetzen.

Sehr lesenswert ist zudem der Absatz, der sich mit der Berechnung der Steuern beschäftigt. Außerdem wird eine Auflistung der Pro und Contras bezüglich der Steuern angeboten, die alle Vor- und Nachteile in einer zusammenfassenden Übersicht aufzeigt. Zu guter Letzt gibt es viele Tipps, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann und wie diese, falls bereits erfolgt, wieder rückgängig gemacht werden kann. Wer sich mit diesen wenigen Dingen ein wenig auseinandersetzt, kann am Ende des Tages die erzielten gewinne aus Fondsgeschäften auch wirklich genießen und diese so umfangreich gestalten, wie es das Finanzamt und der Fond am Ende im besten Falle zulässt.

Zweitwagen

Die richtige Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen finden

Ein Zweitwagen ist heutzutage keine Seltenheit mehr und lässt sich in immer mehr Haushalten finden. Damit sich die Kosten für den geliebten fahrbaren Untersatz in Grenzen halten, ist es wichtig, die passende Versicherung zu finden. Hier kommt es vor allen Dingen auf die Schadenfreiheitsklasse an, die darüber entscheidet, ob der Zweitwagen günstig versichert werden kann oder nicht.

 

Was sagt die Schadenfreiheitsklasse aus?

Die Schadenfreiheitsklasse sagt etwas darüber aus, wie lange ein Fahrzeug samt Inhaber unfallfrei auf unseren Straßen unterwegs war. Je mehr Jahre dies sind, umso günstiger die Schadenfreiheitsklasse und umso günstiger die Versicherung. Sollte es dann doch zu einem Unfall kommen und wird die Versicherung in Anspruch genommen, verschlechtert sich die Schadenfreiheitsklasse und die Beiträge erhöhen sich. Ansonsten sinken die Beiträge kontinuierlich.

 

Gut informieren und Geld sparen

Wie man in diesem Artikel nachlesen kann, gibt es einige Punkte, die bei der Auswahl der passenden Versicherung beachtet werden müssen. So ist die Höhe der Prämien nicht nur von der Schadenfreiheitsklasse abhängig, sondern auch von möglichen Rabatten und Nachlässen, die gerne einmal bei einem Zweitwagen angeboten werden. Und dies noch nicht einmal ausschließlich dann, wenn der Erstwagen bei der selben Versicherung versichert wurde. Hier gilt es daher, genau zu vergleichen und unterschiedliche Angebote in Betracht zu ziehen.

Spannend ist auch immer die Frage, wie sich die Versicherungsprämien entwickeln, wenn nur der Versicherungsnehmer den Zweitwagen fährt. In der Regel ist es so, dass dann die Prämien niedriger ausfallen, da die Versicherungen einen permanenten Fahrerwechsel selten für anstrebenswert halten.

Wichtig ist also, wenn bei der Auswahl der Versicherung für den Zweitwagen nicht nur die Schadenfreiheitsklasse genau angegeben wird, sondern auch auf Vergünstigungen und Paketangebote geachtet wird.

Übrigens. Mit Hilfe von einem Vergleichsrechner kann ganz einfach geschaut werden, welches Versicherungsangebot am besten passt. Und dies nicht nur bezüglich der Schadenfreiheitsklasse, sondern auch der zusätzlichen Angebote, die sich rund um eine solche Versicherung finden lassen.

Sterbegeldversicherung

Der Tod und die Steuer – kann die Sterbegeldversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Es gibt einen Fakt in unserem Dasein, der sich nicht verleugnen lässt. Wir alle sterben einmal. Während der Eine ein langes Dasein auf unserer Erde hat, müssen wir uns von Anderen leider schon viel zu früh verabschieden. Dies ist der Kreislauf des Lebens und leider nicht aufzuhalten.

Viele Hinterbliebene sind dann nicht nur voller Trauer, sondern auch geschockt, was eine würdevolle Beerdigung samt Sarg, Urne, Trauerfeier, Blumen, Grabstätte und all die anderen Dinge, die anfallen, kosten kann. Mehrere tausend Euro müssen dafür eingeplant werden. Und nicht selten stehen die Hinterbliebenen dann vor der Frage, wie die Kosten dafür überhaupt aufgebracht werden sollen. Eine Sterbegeldversicherung würde in solchen Fällen wahrscheinlich sehr hilfreich sein.

 

So wirkt sich die Sterbegeldversicherung aus

Mit einer Sterbegeldversicherung ist es möglich, bereits zu Lebzeiten für den Tod vorzusorgen. Die Versicherung wird vom Gesetzgeber wie eine Lebensversicherung eingestuft, die erst nach dem Tod zur Auszahlung kommt.

 

Daher besteht auch die berechtigte Frage: Kann Vorsorge in Sterbegeld steuerlich abgesetzt werden?

Da die Sterbegeldversicherung wie eine Lebensversicherung eingestuft wird, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen, wie sie auch bei Lebensversicherungen gelten. Und diese sind leider nicht sonderlich gut.

So können nur all jene Verträge steuerlich abgesetzt werden, die bereits vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Da es wahrscheinlich nicht mehr allzu viele Verträge gibt, die vor diesem Stichtag datiert wurden, dürfte es kaum Versicherungsnehmer geben, die die Beiträge der Sterbegeldversicherung für steuerliche Vorteile nutzen können. Denn oftmals wird die Sterbegeldversicherung nur wenige Jahre vor dem vermuteten Tod abgeschlossen, sodass langfristige Verträge einen Seltenheitswert besitzen.

Jedoch sind die Auszahlungen aus der Sterbegeldversicherung, die nach dem Eintreten des Todes vom Versicherungsnehmer erfolgen, steuerlich begünstigt. So muss bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren nur noch die Hälfte des Erlöses versteuert werden. Und zwar ebenfalls in der Höhe, wie dies bei Lebensversicherungen der Fall ist. Hatte die Police eine kürzere Laufzeit, entfällt die Versteuerung jedoch auf den kompletten Erlös.

Es ist daher sehr schwierig, aus einer Sterbegeldversicherung einen steuerlichen Vorteil zu ziehen. Was viele Menschen auch dazu bewegt, eine solche Versicherung nicht abzuschließen. Zwar bringt sie einen gewissen Schutz, der im Falle des Falles für die Hinterbliebenen einen finanzielle Erleichterung darstellt. Doch eine große Rendite kann damit leider nicht erzielt werden, sodass sich andere Absicherungsformen unter Umständen eher für eine finanzielle Absicherung nach dem Tod empfehlen. Aber dies muss immer individuell und auf die betroffene Person bezogen entschieden werden.

Devisenhandel

Gewinne aus dem Devisenhandel versteuern

 

Viele Verbraucher sind mit der Zinssituation im Bereich der Versicherungen und Spareinlagen schon lange nicht mehr zufrieden. Zinsen auf Guthaben oder fest angelegte Spareinlagen werden kaum noch gewährt. Hinzu kommt, dass kapitalbildende Versicherungen ebenfalls kaum noch eine Rendite abwerfen. Und gibt es diese doch in akzeptabler Höhe, dann kommt das Finanzamt und verlangt eine Steuer. Wohin also mit dem Geld, dass gewinnbringend vermehrt werden soll?

 

Der Devisenhandel bietet viele Möglichkeiten

Der Devisenhandel war bis vor einigen Jahren noch fest in der Hand von Großanlegern, Banken und all jenen Menschen, die durch ihren Beruf darauf Zugriff haben konnten. Inzwischen hat sich dies maßgeblich geändert und auch der Kleinanleger kann ganz im Stillen und vom heimischen Sofa aus am Devisenhandel teilnehmen. Grund hierfür sind Broker, die jedem Anleger den Zutritt zum lukrativen Handel gewähren.

Dabei zählt der Devisenhandel wie auch der Aktienhandel oder der Handel mit Binären Optionen zu den Spekulationsgeschäften, bei denen entweder ein herber Verlust oder auch ein attraktiver Gewinn wartet. Wer sich mit dem Thema Devisenhandel beschäftigt und den Handel auf sicheren Beinen aufbaut, kann am Ende des Jahres vielleicht auf eine ordentlichen Rendite hoffen. Für alle Anderen gilt, die Chancen und Risiken noch einmal genau abzuwägen und zu überlegen, ob der Devisenhandel der richtige Weg ist.

 

Gewinne müssen versteuert werden

Leider freut sich nicht nur der Anleger, wenn die gewinne am Jahresende die Investitionen deutlich übersteigen. Auch der Staat, der in diesem Fall vom Finanzamt vertreten wird, freut sich immer sehr, wenn seine Bürger erfolgreiche Geschäftsjahre verzeichnen können. Beim Devisenhandel bedeutet dies, dass eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf den bereinigten Gewinn fällig wird.

Unter www.aktiendepot.com lässt sich diesbezüglich sehr genau nachlesen, worauf es bei der Versteuerung genau ankommt und wie man sich als Anleger vor unnötigen Steuerzahlungen schützen kann.

So erfährt man, dass die Steuern nur auf den bereinigten Gewinn gezahlt werden müssen. Das bedeutet, dass nicht nur der Steuerfreibetrag vom Gewinn abgezogen werden kann, sondern auch alle Ausgaben, Gebühren und sonstige Investitionen, die rund um den Devisenhandel getätigt wurden. Wer hier gut rechnet und das Jahr über immer alles fein säuberlich aufschreibt, kann diesen Fleiß am Jahresende in bare Münze umwandeln.

Außerdem erfährt man, dass nicht nur die Abgeltungssteuer zu zahlen ist. Auch der Solidaritätszuschlag wird auf Gewinne aus Kapitalgeschäften erhoben. Ebenso die Kirchensteuer, die jedoch nur dann zu zahlen ist, wenn man Mitglieder in der Kirche ist.

All diese Fakten zeigen auf, dass es zwar schön ist, wenn man mit dem Devisenhandel Gewinne erzielt, die lohnenswert erscheinen. Doch durch die steuerlichen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, kann die Freude am Gewinn auch schnell wieder geschmälert werden.

Fonds Dividende

Dividenden bei Fonds richtig einschätzen

Waren vor einigen Jahren die Aktien noch die Anlageform, die über allen anderen Anlageformen stand, ist dies heutzutage schon lange nicht mehr so. Viele Anleger orientieren sich neu, werden mutiger und investieren nicht mehr ausschließlich in Aktien. Vielmehr sind es solch Alternativen wie Fonds sehr beliebt.

In Fonds wie beispielsweise den Dividendenfonds sind Aktien verschiedener Unternehmen zusammengefasst. Bei den Dividendenfonds sind es Unternehmen, die eine nachweislich hohe Dividende haben. Als Anleger und Händler hat man dann die Möglichkeit, solche Fonds zu kaufen. Dabei kauft man nicht den kompletten Fond, sondern nur immer gewisse Anteile davon. Die Fonds werden werden entweder als aktiv gemanagte Fonds angeboten oder als Dividenden ETF.

 

Die Qual der Wahl

Als Anleger hat man daher die Wahl zwischen zwei verschiedenen Fondsarten. Welche die passendere Anlagemöglichkeit ist, kann unter anderem ein Vergleich aufzeigen. In diesem Dividenden ETF Vergleich wird beispielsweise sehr genau aufgezeigt, welche Dividenden erzielt werden können und welche Gebühren und Kosten damit verbunden sind. Schnell zeigt sich, dass Dividende ETF mit recht geringen gebühren verbunden ist, was die Anleger durchaus freuen sollte und diese Anlageform besonders attraktiv macht.

Doch damit noch nicht genug. Denn die Vorteile der Dividenden ETF sind damit noch lange nicht vollständig aufgezählt. Von Vorteil erweist sich unter anderem auch die Tatsache, dass kein Ausgabenaufschlag erhoben wird und für das Management, wie es beispielsweise bei einem aktiv gemanagten Fonds vorhanden ist, keine Vergütung anfällt. Zudem können Dividenden ETF´s bequem über die Börse gekauft werden, was den Vorteil mit sich bringt, dass man keinen Bankberater oder einen anderen Vermittler zwischen sich und dem Fonds hat. Dies würde nämlich auch nur unnötig Geld kosten, was am Ende de möglichen Gewinn schmälert.

 

Und wie sieht es mit den aktiv gemanagten Fonds aus?

Aktiv gemanagte Fonds mögen auf den ersten Blick sicherer sein. Schließlich gibt es eine fachkundige Person, die die Fonds überwacht und gegebenenfalls eingreifen kann. Jedoch muss bedacht werden, dass diese „Überwachung“ Geld kostet. Und dieses Geld zahlen die Anleger in Form von Gebühren. Außerdem versprechen solche gemanagten Fonds eine weniger hohe Rendite, was schlicht und ergreifend daran liegt, dass sie auch ein geringeres Risiko in sich bergen. Wer also Sicherheit sucht, muss mit einer kleineren Rendite leben können und sollte nur Fonds wählen, die betreut werden. Wer hingegen eine satte Rendite sucht und dabei nicht das Risiko scheut, der kann mit Dividenden ETF die richtige Anlageform gefunden haben.

Steuerfreibetrag

Steuerfreibetrag

Der Steuerfreibetrag, oft auch Jahresfreibetrag genannt, ist der Betrag des Einkommens, den Sie verdienen dürfen, ohne dass darauf Abgaben entstehen. Im Klartext bedeutet dies, dass wenn Sie weniger oder genauso viel verdienen, wie der aktuelle Jahresfreibetrag beträgt, sie darauf keine Einkommenssteuer entrichten müssen. Der Steuerfreibetrag steht prinzipiell jedem Arbeitnehmer zu, jedoch gibt es hiervon auch Ausnahmen. In der Steuerklasse 6 zum Beispiel werden generell keine Freibeträge gewährt. Ebenso verhält es sich in der Steuerklasse 5, die verheiratete Paare in Kombination mit der Steuerklasse 3 wählen können. In dieser Kombination erhält der Partner mit der Klasse 5 keinen Jahresfreibetrag, während er dafür bei dem Partner mit der Steuerklasse 3 verdoppelt wird. Daher lohnt sich die Wahl dieser Steuerklassenkombination nur für Paare, bei denen ein Partner sehr viel verdient und der andere sehr wenig.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Der Grundfreibetrag, also der Steuerfreibetrag, der außer den oben genannten Ausnahmen jedem Steuerpflichtigen zusteht, beträgt für das Jahr 2013 8.130 Euro und für das Jahr 2014 8.354 Euro. Diese Summe dürfen Sie also verdienen, ohne darauf Einkommensteuer an den Staat entrichten zu müssen. Nur der Verdienst, der über diesen Werten liegt, muss versteuert werden. Dies dient der steuerlichen Gerechtigkeit und der Entlastung von Geringverdienern und Familien.

Diese Freibeträge gibt es zusätzlich zum Jahresfreibetrag

Neben dem Grundfreibetrag existieren noch weitere Steuerfreibeträge, die Sie eventuell in Anspruch nehmen können, um Ihre Steuerlast zu senken. Zunächst einmal gibt es den Kinderfreibetrag, der 3.504 Euro pro Elternteil beträgt (also insgesamt 7.008 Euro). Diesen dürfen Sie jedoch nur beanspruchen, wenn Sie kein Kindergeld für das entsprechende Kind beziehen. Als Alleinerziehender in der Steuerklasse 2 können Sie zudem noch einen Entlastungsbetrag in Höhe von jährlich 1.308 Euro in Anspruch nehmen.

Erben Sie während eines Steuerjahres etwas, dann gibt es auch hier einen Jahresfreibetrag, bis zu dem Sie für Ihr Erbe keine Erbschaftssteuer entrichten müssen. Die Höhe dieses Freibetrags richtet sich nach der Nähe des Verwandschaftsverhältnisses mit dem Verstorbenen. Sie kann zwischen 20.000 und 500.000 Euro variieren.

Auch als Gewerbetreibender können Sie von Steuerfreibeträgen profitieren. Dies verlangt die Steuergerechtigkeit. Daher gilt für Gewerbe ein Jahresfreibetrag von 24.500 Euro, bis zu dem sie keine Gewerbesteuer entrichten müssen.

Holen Sie sich steuerliche Unterstützung

Da Steuerfreibeträge die Erstellung der Steuererklärung deutlich erschweren, sollten Sie sich die Steuererklärung günstig machen lassen – etwa beim Lohnsteuerhilfeverein oder mit pareton. Alternativ können Sie einen Steuerberater aufsuchen. Dadurch stellen Sie sicher, dass alle Angaben in der Erklärung korrekt sind.

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